Kusel
Funkmast, Stützmauer, Müllgebühren: Was den Kreisrechtsausschuss beschäftigte
Nicht mehr im tristen Untergeschoss des ehemaligen Arbeitsamtes in der Trierer Straße, sondern erstmals in einem lichten Sitzungsraum in der Tuchfabrik tagt das Gremium, das Einwände von Bürgern gegen Verwaltungsentscheide und Kostenbescheide behandelt. Doch am Dienstag stehen Mitarbeiter der Bauverwaltung und eine Beisitzerin zunächst einmal vor verschlossenen Türen in Haus K. Ein eilig herbeigerufener Hausmeister muss den Zugang zur bunten Etage des Projektes „Land l(i)eben“ öffnen.
Kreisverwaltungsdirektorin Susanne Lenhard, assistiert von den Beisitzern Rosemarie Saalfeld und Jürgen Kreischer, sowie der Verwaltungsangestellten Jana Geil, ruft zunächst ein Verfahren auf, das einen Mobilfunkmast bei Cronenberg betrifft. Mit Verweis auf mögliche Gesundheitsgefährdungen hatten Cronenberger Bürger der Baugenehmigung widersprochen.
Voraussetzung für Mobilfunk
In der Aussprache wird rasch klar, dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wird. Zum einen fehle die Begründung, zum anderen handele es sich bei dem 22 Meter hohen Funkmast um einen privilegierten Bau, der die Voraussetzungen für Mobilfunk schaffe. Der Widerspruch werde zurückgewiesen, sagt Lenhard im Einvernehmen der Beisitzer.
Ein weiterer Fall rankt sich um bauliche Veränderungen an einem Wohnhaus im Schönenberg-Kübelberger Ortsteil Schmittweiler im Südkreis, für die keine Genehmigung besteht und deshalb ein Zwangsgeld festgesetzt wurde. Der Hinweis des Widerspruchsführers auf Bestandsschutz und fehlende Baudokumente für das alte landwirtschaftliche Anwesen überzeugen den Ausschuss nicht. Die Veränderung müsse baurechtlich genehmigt werden, sagt die Vorsitzende und ergänzt: „Um das Zwangsgeld kommen Sie nicht herum.“
Glimpfliche Lösung
Nach einigem Hin und Her kommt es zu einer glimpflichen Lösung: Das Bauamt ist damit einverstanden, wenn die fehlenden Dokumente bis Jahresende vorliegen, der Bürger zahlt das Zwangsgeld von 500 Euro und zieht den Widerspruch zurück.
Komplexer erscheint ein Widerspruchsverfahren aus Brücken, wo es um eine Rückbauverfügung geht. In dieser Angelegenheit gibt es auch eine zivilrechtliche Auseinandersetzung von zwei Nachbarn über eine Grenzbebauung. Nach der Landesbauverordnung handele es sich bei dem über einer Garage errichteten Aufenthaltsraum um einen baurechtswidrigen Zustand, argumentiert Thomas Drumm als Vertreter der Kreisverwaltung. Der Anwalt des Widerspruchsführers regt für den „etwas schwierigen Fall“ an, wechselseitig Baulast einzutragen. Aus Sicht der Bauverwaltung wäre dies okay, sagt Drumm.
Mauern bis zwei Meter genehmigungsfrei
Keine Aussicht auf Erfolg kann die Ausschussvorsitzende einem Konker Bürger machen, der als Unterlieger an einer hohen Stützmauer auf dem Nachbargrundstück Anstoß nimmt. Bis zu zwei Meter hohe Mauern seien genehmigungsfrei, sagt die Juristin bei einem Ortstermin in Konken. Sie würde sich das auch nicht wünschen, zeigt sie Verständnis für den Widerspruchsführer, fügt allerdings an: „Dass die Mauer wegkommt, können Sie vergessen.“
Die Rücknahme des Widerspruchs bereinigt auch das Verfahren, bei dem es um die Überprüfung einer Versammlungsstätte und dabei registrierte Mängel geht. Betroffen ist das Dorfgemeinschaftshaus Horschbach. Mit einer neuen Begehung prüft die Bauaufsicht, ob die vorgeschriebenen Vorkehrungen wie Feuerlöscher, Rettungswege und Notbeleuchtung vorhanden sind.
Bei einem Ortstermin in Brücken steht auch ein Evergreen auf der Agenda des Gremiums: Befreiung von Abfallgebühren für Biotonne. Zwei weitere Widersprüche zum selben Thema wurden zurückgenommen.
Der Kreisrechtsausschuss in Zahlen
Dass im Kreis Kusel die Bewohner alles klaglos hinnehmen, was „vom Amt“ kommt, lässt sich nicht sagen. Neben Beschwerden über Ausbaubeiträge, Kostenbescheide oder Abfall- und Friedhofsgebühren, die im „Smalltalk“ von Bürgern Thema sind, wird auch der förmliche Weg des Widerspruchs beschritten.
Beim Kreisrechtsausschuss, einem nicht an Weisungen der Verwaltung gebundenen Rechtsschutz-Gremium, landeten in den vergangenen fünf Jahren bisher 2029 Widersprüche, davon 765 allein im Jahr 2019. Sie richteten sich gegen behördliche Entscheidungen von Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden oder des Landkreises.
Aktuell sind 372 Verfahren noch nicht entschieden. Auch ein Widerspruch aus dem Jahr 2001 ist noch anhängig. Wie sich aus einer Übersicht der Kreisverwaltung ergibt, wurde seit 2018 in 581 Fällen der Widerspruch zurückgenommen, zurückgewiesen wurden 556 Widersprüche. In 14 Verfahren wurde dem Widerspruch stattgegeben. Abhilfe konnte in 431 Fällen geschaffen werden, von Amts wegen eingestellt wurden weitere 75 Verfahren.
Der Rückstau bei den Widerspruchsverfahren ist den Angaben zufolge coronabedingt. Auch die Neubesetzung von Leitung und Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses dürfte wohl dazu beigetragen haben. Mit der Zuordnung des Ausschusses zum Rechtsamt hatte Landrat Otto Rubly auf die vom Neustadter Verwaltungsgericht gerügte Praxis reagiert, wobei während der Pandemie Widerspruchsverfahren ohne Anhörung der Betroffenen entschieden wurden.
Im laufenden Jahr hat der Kreisrechtsausschuss in sechs Sitzungen 91 Widerspruchsverfahren öffentlich verhandelt. In diesen Verhandlungen werden Widerspruchsführer und -gegner angehört. Geleitet wird der Ausschuss von einer Verwaltungsjuristin, gleichberechtigt sind zwei ehrenamtliche Beisitzer.
Wer den Kreisrechtsausschuss anruft, muss eine Gebühr entrichten, wenn sein Widerspruch abgelehnt wird. Diese Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Wenn ein Widerspruch zurückgewiesen wird, steht dem Bürger der Klageweg beim Verwaltungsgericht offen.