Kusel
Der Rückkehrwille zählt bei Entscheidung über Besteuerung von US-Soldaten
Mehr als 50.000 US-Amerikaner leben hier. Offen blieb in dem Bericht, wie viele dieser Fälle aktive Soldaten, ehemalige GIs oder zivile Mitarbeiter des US-Verteidigungsministeriums betreffen. Das rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern in Koblenz bestätigte der RHEINPFALZ die Fallzahl. Vergleichszahlen für die Vorjahre lägen nicht vor, hieß es.
In Deutschland sind laut dem Nato-Truppenstatut und dessen Zusatzabkommen Streitkräfte aus Nato-Staaten, die dauerhaft in der Bundesrepublik stationiert sind, „nicht unbeschränkt steuerpflichtig“. Das heißt, sie sind von der Besteuerung ihrer Bezüge und Einkünfte durch den deutschen Fiskus befreit. Dieses Privileg gilt für Mitglieder der Truppe eines Entsendestaates, deren ziviles Gefolge sowie deren Angehörigen, wenn sie sich „nur in dieser Eigenschaft“ hier aufhalten.
Vermehrt Zweifel
Aus Sicht des Landesamtes für Steuern greift diese Regelung allerdings nur, wenn die gesamten Lebensumstände der Truppenmitglieder erkennen ließen, dass sie nach Beendigung des Dienstes in den Entsendestaat zurückkehren würden. „Kann ein Rückkehrwille nicht nachgewiesen werden, so sind die Einkünfte der US-Soldaten in Deutschland steuerpflichtig“, soweit das Doppelbesteuerungsabkommen beider Länder dem nicht entgegenstehe, argumentiert die Finanzbehörde.
In den vergangenen Jahren seien vermehrt „Zweifelsfälle“ aufgetreten. Dabei hätten sich US-Soldaten auf das Nato-Truppenstatut und die Steuerfreistellung in Deutschland berufen. Wie das Landesamt weiter mitteilt, seien vor diesem Hintergrund die Finanzämter hinsichtlich der Steuerpflicht von US-Soldaten in Deutschland „sensibilisiert“.
Fall aus Reichweiler
Diese „Sensibilisierung“ veranlasste wohl auch das Finanzamt Kusel-Landstuhl, von einem auf der US-Airbase Ramstein tätigen Soldaten, der mit einer Deutschen verheiratet ist, eine Einkommensteuerklärung für 2018 und 2019 zu verlangen. Sergeant Matthew Larsen, der mit seiner Familie in Reichweiler wohnt, ist seit 2015 in Deutschland stationiert und wird den Angaben zufolge im Sommer aus der Air Force ausscheiden und in die USA zurückkehren.
Wie „Stars and Stripes“ schreibt, wurde dem Militär vom Finanzamt mitgeteilt, seine Ehe mit einer Deutschen sei ein Hinweis darauf, dass er aus anderen Gründen als seines Dienstes in Deutschland sei und deshalb deutsche Einkommensteuer zahlen müsse. Larsen, der seine Einkünfte bereits in den USA versteuert, kritisierte gegenüber „Stars and Stripes“ das Vorgehen des Finanzamtes als „Diskriminierung“.
Finanzamt: „Tendenziös“
Ein Sprecher des Finanzamtes nannte den Medienbericht „tendenziös“. Die Behörde verfahre nach in Deutschland geltendem Recht und Gesetz. „Es gibt kein Kuseler Landrecht.“
Hingegen argumentiert Detlev Albrecht, Anwalt von Larsen, allein die Ehe mit einer Deutschen sei kein Merkmal, um einen fehlenden Rückkehrwillen anzunehmen. Die Auffassung des Finanzamtes Kusel-Landstuhl sei „willkürlich, unbegründet und stellt im Ergebnis Rechtsbeugung dar“, formuliert Albrecht in einer Stellungnahme.
Der Rechtsanwalt aus Kaiserslautern schließt nicht aus, dass der Fall vor Gericht landen werde, zunächst beim Finanzgericht Neustadt und dann womöglich beim Bundesfinanzhof in München. Unter seinen US-amerikanischen Klienten sei Larsen der einzige aktive Soldat, von dem das Finanzamt eine Einkommensteuererklärung verlange. Ihm sei nicht bekannt, dass deutsche Finanzbehörden in der Vergangenheit bei aktiven Soldaten deren Status nach dem Nato-Truppenstatut in Zweifel gezogen hätten.
Mehr Leute melden sich im Netz
Auf den Bericht in „Stars and Stripes“ reagierten in den Sozialen Medien mehrere US-Militärangehörige und gaben an, sie seien ebenfalls gezwungen gewesen, Steuererklärungen einzureichen. Das zuständige Hauptquartier der US Army Europe erfasst eigenen Angaben zufolge nicht, wie viele Mitglieder der Truppe und des zivilen Gefolges in Deutschland Steuern zahlen müssen. Zudem kündigte es Gespräche mit dem deutschen Außenministerium über die Auslegung des Artikels X im Truppenstatut an.
Überdies wird angeraten: In Deutschland stationiertes Personal sollte versuchen, unter dem Radar der deutschen Finanzbehörden zu bleiben. So solle darauf verzichtet werden, sich in deutschen Kommunen anzumelden. Bei binationalen Ehen sollte nach der Heirat die Steuerklasse des deutschen Partners nicht verändert und keine gemeinsame Steuererklärung abgegeben werden, wird empfohlen.