Kusel / Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel „Der Letzte, der mich rausgefordert hat, hat’s nicht überlebt“

Jagdtrophäen am Wohnhaus von Andreas S. in Spiesen. Seine Frau hat sie inzwischen abgehängt.
Jagdtrophäen am Wohnhaus von Andreas S. in Spiesen. Seine Frau hat sie inzwischen abgehängt.

Der Hauptangeklagte gab wieder den Besserwisser, der Mitangeklagte brach sein Schweigen, und dem Oberstaatsanwalt platzte der Kragen: Beim zwölften Verhandlungstag im Polizistenmordprozess ging es hoch her. Und am Ende erzählte Andreas S., warum seine Familie zuletzt in Geld schwamm – auch ohne die 12.000 Euro monatlich aus der Wilderei.

Es war um die Mittagsstunde, als der Hauptangeklagte das Wort ergriff und seinerseits klagte. Er werde im Gefängnis gezielt schikaniert und provoziert, vor allem beim Hofgang. Nach seiner Beschwerde habe die Justizvollzugsanstalt angeordnet, dass er nun alleine Hofgang habe. Dies habe aber den Nebeneffekt, dass alle 160 übrigen Gefangenen eine Stunde weniger Hofgang hätten. Deshalb sei der Unmut der anderen Gefangenen ihm gegenüber nun noch größer.

Bei seiner Beschwerde habe er dem Zuständigen gesagt: „Unterbindet das bitte! Irgendwann reicht's auch mir, dann eskaliert's. Der Letzte, der mich herausgefordert hat, der hat's nicht überlebt.“

An dieser Stelle finden Sie ein Video via Glomex.

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Seine Worte blieben im Gerichtssaal unkommentiert, aber hängen. Ebenso die Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen. Ein Kripo-Beamter legte die Ergebnisse seiner Ermittlungen vor. Demnach hatte Andreas S. bis zum Tag der Morde Verbindlichkeiten in Höhe von 2,4 Millionen Euro angehäuft. Verfahren wegen Zahlungsunfähigkeit liefen.

Wilderei: Reingewinn von 60.000 Euro

Zur gleichen Zeit machte er aber jeden Monat einen Gewinn von 12.000 Euro – aus der Wilderei. So jedenfalls die Berechnung des Polizisten. Der Beamte sagte, er habe zu Beginn seiner Ermittlungen ein paar Tage gebraucht, um die Buchhaltung von Andreas S. nachvollziehen zu können. Dieser habe Geschäftspartner mit Decknamen bezeichnet und Geschäftsvorgänge ebenfalls mit codierten Begriffen beschrieben. So sei „Fett“ der Codename für Wildschweine und „Klein“ der Codename für Rehwild gewesen. In den fünf Monaten vor der Tat von Kusel habe Andreas S. durch Wilderei 92.000 Euro eingenommen. 32.000 Euro Ausgaben seien angefallen, so dass ein Reingewinn von 60.000 Euro verblieb. Da er den Gewinn nicht versteuerte, blieben ihm pro Monat 12.000 Euro. Brutto gleich netto. Andreas S. selbst wollte die Berechnung so nicht bestätigen und monierte am Richtertisch eine Viertelstunde lang die Aufstellungen des Kripobeamten.

„Meine Familie hat in Geld geschwommen“

Der Wilderer sagte, dass er die Wilderei finanziell gar nicht nötig gehabt habe, denn „meine Familie hat in Geld geschwommen“. Dann machte er seine Rechnung auf: Er selbst habe Arbeitslosengeld bezogen, dazu das Kindergeld für vier, das Gehalt seiner Frau und andere Einnahmen: Das habe zusammen pro Monat zwischen 3300 und 3600 Euro netto ergeben. „In Geld geschwommen“ sei die Familie zudem, weil das gesamte Firmeneigentum seiner insolventen Firmen „recht günstig an eine andere Firma zurückgefallen“ sei. Hochwertige Gegenstände. Die habe er dann bei Ebay verkauft. Außerdem habe er ein Café mit 75 Sitzplätzen zu Geld gemacht. „Alles gegen Bargeld“ fragte der Richter? „Nur Bares ist Wahres“, antwortete Andreas S. umgehend.

Zuvor hatte das Gericht noch einmal den genauen Ablauf der Tat zu rekonstruieren versucht. Die Staatsanwaltschaft wirft Andreas S. vor, eine 24 Jahre alte Polizistin mit der Schrotflinte und einen 29 Jahre alten Polizisten mit dem Jagdgewehr ermordet zu haben. Andreas S. selbst gibt die Tötung des Polizisten zu, will aber aus Notwehr gehandelt haben. Er beschuldigt seinen Jagdhelfer Florian V., die Polizistin im Drogenrausch erschossen zu haben.

Andreas S.: „Ich unterstelle Beweismanipulation“

Nach der wiederholten Rekonstruktion sagte Leonard Kaiser, Anwalt von Andreas S.: „Die Darstellung meines Mandanten zum Tatablauf ist in keinem Punkt widerlegt.“ Lars Nozar, der zweite Verteidiger von Andreas S., warf den ermittelnden Polizeibeamten schlechte Arbeit vor. Da ergriff Andreas S. selbst das Wort: „Ich unterstelle Beweismanipulation.“ So habe die Polizei mehrfach behauptet, im zweiten Funkspruch, den der angeschossene Polizist am Tatort absetzte, seien die Worte „komme schnell“ enthalten. Tatsächlich, so Andreas S. laute der zweite Funkspruch aber: „Vorsicht, die schießen, die schießen, Kutsche.“

„Halten Sie mal die Luft an!“

Daraufhin sagte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen: „Der Funkspruch ist einige Male hier vorgespielt worden. Und jetzt möchte der Herr S. erklären, dass er was anderes hört als der Rest der Menschheit.“ Als Andreas S. auf seinem Höreindruck beharrte, platzte Orthen der Kragen. Er fuhr S. an: „Halten Sie mal die Luft an! Das ist eine Unverschämtheit, sich hier so aufzuführen! Sie sind hier angeklagt in einem Mordprozess!“ Der Vorsitzende Richter entschied, dass der Funkspruch in der nächsten Sitzungen noch einmal abgespielt wird.

Am Ende des Prozesstags gab’s dann eine Überraschung: Florian V., der bisher eisern geschwiegen hatte, sprach ein paar Sätze. Und das kam so: Lars Nozar, der Anwalt von Andreas S., warf Florian V. vor, gelogen zu haben, als er bei seiner Vernehmung am 31. Januar behauptete, an jenem Nachmittag 460 Euro vom Konto abgehoben zu haben. Florian V. sagte zu Nozar, er werde zum Beleg den Kontoauszug vorlegen. Richter Mall zeigte sich erstaunt und sagte zu Florian V.: „Sie reden ja! Aber leider nicht mit mir. Haben Sie was gegen mich?“ Florian V. entgegnete: „Iwwerhaapt net.“

Die gesamte Berichterstattung über den Polizistenmordprozess, die Tat selbst und ihr Umfeld finden Sie im Blog, dazu Videos, Fotos und eine animierte Rekonstruktion des Tatablaufs.

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