Kusel Zur Sache: Risikoklassen

Laut Feuerwehrverordnung müssen alle Gemeinden einer Risikoklasse zugeteilt sein. Fast sämtliche kleineren Ortschaften fallen in die Risikoklasse 1 – dort muss im Brandfall nach acht Minuten zumindest ein Kleinlösch- oder Tragkraftspritzenfahrzeug (ohne Wassertank) verfügbar sein. Mit einem solchen Tragkraftspritzenfahrzeug sind fast alle Ortswehren im Kreis ausgerüstet. Innerhalb von 15 Minuten müssen diese Orte von einem Einsatzleitwagen sowie einem – mindestens – mittleren Löschfahrzeug (mit 1000 Litern Wasser und sechs Personen) erreicht werden können. Innerhalb von 25 Minuten müssen zudem ein weiteres mittleres Löschfahrzeug und ein Schlauchwagen vor Ort sein. Mit zunehmender Risikoklasse müssen in den Zeitfenstern mehr und andere Rettungsfahrzeuge bereitgestellt werden. Welche Risikoklasse eine Ortschaft erhält, diese Zuordnung übernimmt der zuständige Verbandsgemeinderat auf Vorschlag der Feuerwehr. Risikoklasse 2 haben beispielsweise Konken wegen des Gewerbegebietes und Herschweiler-Pettersheim wegen des vielen Durchgangsverkehrs. Weil dort schon nach acht Minuten ein mittleres Löschfahrzeug angerückt sein muss, sind die dortigen Wehren etwas besser ausgerüstet. In Risikoklasse 3 fallen im Kreis Kusel fast alle Gemeinden mit Stützpunktwehren. Nur die Kreisstadt ist aufgrund der Vielzahl sozialer Einrichtungen – unter anderem das Klinikum – der Risikoklasse 4 zugeordnet; hier muss innerhalb von acht Minuten unter anderem ein Tanklöschfahrzeug anrücken können. Mit welchen Fahrzeugen die zuständige Wehr zunächst ausrückt, hängt vom Alarmstichwort der Leitstelle in Kaiserslautern ab. (tmü)

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