Kusel Wunsch: Tempo 100 gegen den Lärm

Geht es nach den Freien Wählern im Verbandsgemeinderat, dann gilt auf der A 62 zwischen der Henschtalbrücke und der Ausfahrt Glan-Münchweiler bald beidseits Tempo 100. Doch selbst wenn der Verbandsgemeinderat diesem Antrag am Montag, 1. Juni, zustimmt, so hat er doch wenig Chancen auf Umsetzung. Das zumindest lässt die Antwort des Autobahnamts Montabaur auf eine RHEINPFALZ-Anfrage erwarten.

Ziel des Antrags ist es, aus Lärmschutzgründen nicht nur das bereits geltende Tempolimit auf der Henschtalbrücke in Fahrtrichtung Landstuhl bis zur Ausfahrt auszudehnen. Neu hinzukommen soll entlang derselben Strecke ein Tempolimit in Fahrtrichtung Kusel. „Der Autobahnlärm ist schon länger eine Belastung und daher immer wieder ein Thema bei den Bürgern“ weiß Joachim Niklasch, Mitglied der FWG-Fraktion verantwortlich für den Antrag der FWG. „Es gab schon vor 20 Jahren unter den damaligen Bürgermeistern Hans Becker (Glan-Münchweiler) und Hugo Nicolai (Quirnbach) Bemühungen, die Lärmbelastung zu reduzieren“, erinnert sich Niklasch. Damals habe man aber mit baulichen Maßnahmen wie einer Schallschutzwand oder einem Erdwall versucht, des Problems Herr zu werden. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) habe dies damals auch geprüft, sei aber zu dem Schluss gekommen, dass diese Maßnahmen viel zu teuer wären. Nun soll also eine Ausweitung des Tempolimits helfen. Nach Niklaschs Einschätzung eine vertretbare Einschränkung, denke man an das Wohl der Bürger. „Die Wohnbebauung in Glan-Münchweiler geht ja zum Teil bis direkt neben die Autobahn. Zudem befinden sich auch die Sportstätten in unmittelbarer Nähe der Schnellstraße – und da darf mit unbeschränkter Geschwindigkeit gefahren werden“, weiß Niklasch. „Nun gilt es, die zuständigen Stellen vom Nutzen dieser Maßnahme zu überzeugen“, sagt das FWG-Mitglied weiter. Das Problem: „Die Lärmmessungen des LBM müssen im Inneren der Häuser durchgeführt werden. Nun sind die neuen Häuser aber meist so gut gedämmt, dass der Lärm im Inneren weniger das Problem ist. Vielmehr geht es um die Belastung in den Sommermonaten, wenn sich viele Menschen draußen im Garten aufhalten – da ist der Lärm dann schon sehr störend.“ Die endgültige Entscheidung, ob die Erweiterung des Tempolimits kommen wird, trifft aber nicht der LBM – dafür ist das Autobahnamt in Montabaur zuständig. Und von dieser Stelle kommen eher keine positiven Signale. „Objektiv gesehen bringt ein Tempolimit in Sachen Lärmbelastung oft kaum etwas“, sagt Jürgen Gest, Leiter des Autobahnamtes auf Anfrage der RHEINPFALZ. „Der Haupt-Lärmverursacher ist und bleibt nun einmal der LKW – und der darf, selbst wenn wir dort ein Tempolimit von 100 Stundenkilometern einführen beziehungsweise die bestehende Beschränkung ausdehnen würden, nach wie vor nur mit Tempo 80 fahren – an der Lärmbelastung ändert sich dadurch also nichts“, erklärt Gest weiter. „Wenn der Antrag bei uns eingeht, wird er aber natürlich objektiv geprüft. Dafür werden dann auch der LBM, die Verkehrsbehörde und die örtliche Polizei mit einbezogen“, informiert Gest. Gemeinsam werde dann eine Entscheidung getroffen, ob dem Antrag stattgegeben werden könne oder eben nicht. (dbu)

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