Kusel Vorwurf der Falschbeurkundung im Amt vom Tisch

Eingestellt hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ein Verfahren wegen Falschbeurkundung im Amt. Sechs Bürger – fast alle Nachbarn des ursprünglich geplanten Seniorenheims „In der Lüss“ – hatten die Anzeige erstattet. Beschuldigt hatten sie hauptsächlich Ortsbürgermeister Frieder Haag.

Nach ausführlicher Prüfung und nach Aufklärung des Sachverhalts sah die Staatsanwaltschaft aber keinen Straftatbestand als erfüllt an, wie Leitender Oberstaatsanwalt Udo Gehring auf Anfrage der RHEINPFALZ erklärte. Deswegen wurde das Verfahren jetzt eingestellt. Sechs Personen – die meisten in der Eck-, Glan- und Tränkstraße in Altenglan wohnend – hatten wegen Falschbeurkundung im Amt Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Hintergrund war zum einen der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates Altenglan für eine zweite Änderung des Bebauungsplans „Alter Ortskern“ am 25. Juli 2014. Erst zwei Wochen vorher, am 8. Juli, sei die erste Änderung des Bebauungsplans beschlossen worden. Kurze Zeit zuvor – und hier offenbart sich der eigentliche Hintergrund der Anzeige – sei bekannt geworden, dass in unmittelbarer Nachbarschaft der Anzeiger die Firma Projekta ein Seniorenheim errichten wollte. Wie mehrfach berichtet, hatten Anwohner Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt und einen Baustopp erreicht. Die Firma Projekta fand schließlich einen neuen Standort, das Heim wird mittlerweile in der Eisenbahnstraße in Altenglan gebaut und soll im März eingeweiht werden. In ihrer Strafanzeige führten die sechs Personen nun aus, im Amtsblatt sei falsch veröffentlich worden, dass am 25. Juli 2014 bereits die zweite Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen worden sei, obwohl erst ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden sei. Dagegen habe man am 23. September 2014 einen Normenkontrollantrag gestellt. Unbekannte Beamte bei der Altenglaner Verwaltung hätten bestritten, dass die amtliche Veröffentlichung der rechtswidrigen Satzung bereits am 28. August erfolgt war. Das ursprünglich korrekte Datum sei offensichtlich übermalt und auf den 27. September 2014 datiert worden. Der Ortsbürgermeister habe die Satzung zweimal falsch mit verschiedenem Inhalt ausgefertigt – ein Vorwurf, dem die Staatsanwaltschaft aber nicht folgte. (ba)

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