Kusel Sparkassen-Fusion: Verwaltungsräte vor dem nächsten Schritt

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FRAGEN UND ANTWORTEN: Die Sondierungsgespräche sind beendet. Heute sollen die Verwaltungsräte der Kreissparkasse Kusel und der Stadtsparkasse Kaiserslautern grünes Licht für die Aufnahme von Verhandlungen über eine Fusion beider Geldinstitute geben. Unser Redakteur Hans-Joachim Redzimski beleuchtet die Situation.

Warum wollen die beiden Geldinstitute miteinander fusionieren?

Die beiden Geldinstitute sind Spiegelbild der allgemeinen Banken- und Sparkassenentwicklung. Die Einnahmen gehen zurück, die Ausgaben steigen tendenziell. Die Haupteinnahmequelle, der sogenannte Zinsüberschuss, die Differenz aus Zinsertrag und Zinsaufwand, bricht weg. Ursächlich sind dafür die von der Europäischen Zentralbank (EZB) gewollten niedrigen Zinsen. Das Geschäftsmodell der Sparkassen schlägt sich in hohen Personal- und Sachkosten nieder. Hinzu kommen hohe personelle und finanzielle Einsätze für die finanzmarktpolitische Regulatorik. Darüber hinaus steigen Anforderungen der Aufsichtsbehörde an das Eigenkapital. Wo liegen die Vorteile der Fusion? Mit einer Fusion wird der Zinsüberschuss nicht höher. Fixkosten lassen sich allerdings verringern, etwa durch die Erzielung von Synergieeffekten. Aufgaben werden einmal und nicht doppelt erledigt. Es fällt leichter, Arbeitsplätze abzubauen, zum Beispiel wenn Mitarbeiter in den Ruhestand gehen. Ein größeres Haus besitzt auch andere Kreditvergabemöglichkeiten. Wie sollen die beiden Geldinstitute zu einem zusammengeführt werden? Die Zusammenführung der Stadtsparkasse Kaiserslautern und der Kreissparkasse Kusel soll über eine Zweckvereinbarung erfolgen. Zu schließen ist die zwischen den beiden Trägern der Geldinstitute, der Stadt Kaiserslautern und dem Landkreis Kusel. Voraussetzung dafür ist eine Wertermittlung beider Geldinstitute. Sie wird durch den Sparkassenverband Rheinland-Pfalz in Mainz gemacht. Daraus ergeben sich die Quoten, mit denen die beiden Geldinstitute in einen Zweckverband eingebracht werden. Ein solches Verfahren wurde auch angewandt, als die Stadtsparkasse Landstuhl in der Kreissparkasse Kaiserslautern aufging. Zu welchem Zeitpunkt soll die Fusion erfolgen? Die Fusion von Stadtsparkasse Kaiserslautern und Kreissparkasse Kusel soll zum 30. Juni nächsten Jahres vollzogen werden, rückwirkend zum 1. Januar 2017. Wie soll das neue Geldinstitut heißen? Der Name der neuen Sparkasse soll „Westpfalz-Sparkasse“ heißen. Damit soll auch ein Stück Strukturpolitik deutlich werden. Der Name soll auch die Möglichkeit und auch den Anreiz schaffen, dass weitere Sparkassen aus der Westpfalz in Zukunft dazustoßen können. Wo soll der Sitz des Geldinstituts werden? Die Standorte in Kaiserslautern und in Kusel sollen in ihrem Stellenwert erhalten werden. Geschäftssitz des neuen Geldinstituts soll Kaiserslautern sein. Wie viele Vorstände soll das Geldinstitut künftig haben? In der Anfangszeit werden vier Vorstände dem neuen Geldinstitut vorstehen. Karl-Heinz Dielmann und Werner Stumpf seitens der Stadtsparkasse, Helmut Käfer und Stefan Eckert seitens der Kreissparkasse Kusel. Langfristig sollen zwei Vorstände an der Spitze des neuen Geldinstituts stehen, die die beiden Träger Stadt Kaiserslautern und Landkreis Kusel abbilden. Die Verwaltungsräte der Stadtsparkasse Kaiserslautern und der Kreissparkasse Kusel kommen heute zu getrennten Sitzungen zusammen. Welche Aufgabe haben die Verwaltungsräte der beiden Geldinstitute dabei zu erledigen? Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kusel trifft sich heute Vormittag, der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Kaiserslautern um 15 Uhr. Die beiden Gremien sollen die Berichte der bisherigen Sondierungsgespräche beider Geldinstitute entgegennehmen und auf der Basis derer die weiteren Schritte beschließen. Ein Eckpunktepapier soll vorgestellt werden. Wie werden die Verwaltungsräte entscheiden? Es wird erwartet, dass beide Verwaltungsräte grünes Licht für die Aufnahme von Fusionsverhandlungen zwischen den beiden Geldinstituten geben werden. Aus ihrer Mitte heraus soll ein Fusionsbeirat gebildet werden, der den Fusionsprozess begleitet. Der Fusionsbeirat schließt die Mitarbeitervertreter ein. Wie werden die Personalräte der beiden Geldinstitute an der Fusion beteiligt? Arbeitnehmervertreter sitzen in den Verwaltungsräten, reden und bestimmen mit. Die Verwaltungsräte sind die Entscheidungsgremien bei der Fusion. Darüber hinaus haben die Arbeitnehmervertreter eine Stimme durch ihre Zugehörigkeit im Fusionsbeirat. Werden betriebsbedingte Kündigung bei der Fusion ausgeschlossen? Ja, die beiden Verwaltungsratsvorsitzenden Oberbürgermeister Klaus Weichel (SPD) und Landrat Winfried Hirschberger (SPD) werden den Verwaltungsräten vorschlagen, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Beide kommunalpolitischen Verwaltungsspitzen arbeiten eng und einvernehmlich bei dem Thema Fusion zusammen. Auf beiden Seiten herrscht Einsicht in die Notwendigkeit einer Fusion der beiden Geldinstitute.

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