Kusel Kusel: Festsetzung von Überschwemmungsgebiet gefährdet Campingplatz-Pläne

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Stadtbürgermeisterin Ulrike Nagel ist besorgt: Würde von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd das Überschwemmungsgebiet des Kuselbachs nach aktuell vorliegenden Plänen ausgewiesen, könnte es schlecht stehen um den geplanten Campingplatz Diedelkopf. Am Donnerstagabend hat sie den Verbandsgemeinderat eindringlich um Unterstützung gebeten.

Möglichst „frühzeitig die Parameter so zu verschieben“, dass die Stadt für eine Bebauungsplangenehmigung nicht auf eventuelle Ausnahmeregelungen hoffen müsse, dafür plädierte Nagel. Denn ist die Rechtsverordnung erst einmal in Kraft, dann wird es verboten sein, in den dort festgesetzten Überschwemmungsgebieten Baugebiete zu erschließen, Gebäude, Mauern, Wälle, Wege, Straßen, Parkplätze oder Sportstätten zu errichten. Für Ausnahmen müssen hohe Hürden genommen werden. Überschwemmungsgebiete für Gewässer der Ordnung I und II sollten laut Wasserhaushaltsgesetz bereits 2013 festgesetzt sein, was auch für die Lauter gelang, der Glan hingegen folgte erst im Februar diesen Jahres. Übergangsweise hatte die SGD Süd daher so genannte Hochwasserrisikokarten ausgewiesen. Schon jetzt gelten also für diese Gebiete gewisse Richtlinien. Eine viel höhere Verbindlichkeit, nämlich eine gesetzliche Qualität hätte allerdings die Rechtsverordnung, der alle Flächennutzungspläne unterzuordnen sind.

Stellungnahme der betroffenen Orte stehen noch aus

Die neuen Karten, die für den Kuselbach der Verbandsgemeinde zur Stellungnahme vorgelegt worden sind, sind nicht, wie bisher, nach Erfahrungswerten gestaltet. Sie beruhen auf hydraulischen und hydrologischen Berechnungsmodellen. Sieben Abschnitte weisen die Gebiete von Flusskilometer acht auf Ruthweiler Gemarkung, über Kusel, Rammelsbach und Altenglan bis zur Mündung in den Glan aus. Dunkelblau wurden gefärbt, wo bei einem statistischen Jahrhunderthochwasser Überschwemmung droht, oder was als Fläche für die Hochwasserentlastung benötigt wird. Dafür gelten die genannten strengen Ge- und Verbote. Hellblau eingezeichnet sind auch noch jene Gebiete, die bei einem Extremhochwasser betroffen sein könnten. Im Mai war die VG zur Stellungnahme aufgefordert worden, doch die Bearbeitung hat sich verzögert. Nun muss bis 31. Oktober gehandelt werden. Der Verbandsgemeinderat allerdings entschied, das Thema zu vertagen. Die Stellungnahmen der betroffenen Orte sollten zunächst eingeholt und eingearbeitet werden. Es solle keine allgemeine Stellungnahme verabschiedet, sondern eine auf bestimmte Fälle genau eingehende ausgearbeitet und mit Experten im Rat diskutiert werden, forderte die SPD-Fraktion. Auch sollten die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden in Absprache mit den Bürgern prüfen, wie plausibel die per Berechnung ausgewiesenen Gebiete in der Realität sind. Bisher habe Rammelsbach keine Bedenken angemeldet, erklärte der zuständige Mitarbeiter der VG, Karl-Werner Raab. In Altenglan findet morgen die nächste Ortsgemeinderatssitzung statt.

Campingplatz sei elementar für die Stadt

Auch in Kusel müsse der Stadtrat noch beraten, erklärte Nagel. „Das ist enorm viel Arbeit für uns“, sagte sie der RHEINPFALZ und verwies darauf, dass es auch um andere Gebiete gehe, etwa den Bereich zwischen Kusel und Rammelsbach, wo bei Festsetzung der vorliegenden Karten kein Zusammenschluss der Gewerbegebiete erreicht werden könne. Den geplanten Campingplatz bezeichnete sie als elementar, ja existenziell für die Stadt. Er sei eine Tourismuseinrichtung für die gesamte VG. Außerdem hätte er auch Auswirkung auf die Nutzung des Schwimmbades in der Nachbarschaft – und sei somit auch von vitalem Interesse für dessen Miteigentümer, die Verbandsgemeinde.

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