Kusel Kreimbach-Kaulbach: Odyssee zur Ferienbetreuung

Weil die Kita in Kreimbach-Kaulbach in den Ferien zu hatte, musste eine alleinerziehende und berufstätige Mutter lange nach eine
Weil die Kita in Kreimbach-Kaulbach in den Ferien zu hatte, musste eine alleinerziehende und berufstätige Mutter lange nach einer Betreuung für ihre beiden Kinder suchen.

„Wenn ich mein Recht nicht kenne, kann ich es auch nicht einfordern.“ Friederike Hesch aus Kreimbach-Kaulbach hatte große Probleme, ihre kleinen Töchter in den Herbstferien unterzubringen. Die Kindertagesstätte „Lauterfrösche“ hatte in der ersten Ferienwoche geschlossen, bei anderen Kitas passten die Öffnungszeiten nicht. Schließlich wurde ihr eine Tagesmutter genehmigt.

Die fünfjährige Lara und die zweijährige Enya besuchen beide die Kindertagesstätte in Kreimbach-Kaulbach, Mutter Friederike Hesch ist alleinerziehend, Unterstützung vom Vater erhält sie nicht. Da sie zurzeit eine Ausbildung als Erzieherin macht und ein sechswöchiges Praktikum beim Christlichen Jugenddorf in Oberweiler-Tiefenbach absolviert, wusste sie nicht, wo sie die Kleinen unterbringen sollte, wenn die Kita geschlossen ist. Eine Erzieherin habe sie an die Verbandsgemeindeverwaltung in Wolfstein verwiesen, die sich nicht zuständig gefühlt habe. Daraufhin habe sie sich am 12. September an das Jugendamt in Kusel gewandt. Dies habe den Kindergarten in Wolfstein vorgeschlagen. Doch dieser habe auch nur montags und dienstags geöffnet gehabt und die beiden Tage nach dem „Tag der deutschen Einheit“ ebenfalls geschlossen. Daraufhin, so schildert die alleinerziehende Mutter, habe sie erneut das Jugendamt konsultiert. Dort habe man ihr gesagt, die zuständige Mitarbeiterin sei erst am 24. September aus dem Urlaub zurück. Da die Zeit sehr knapp wurde, habe sie eine Tagesmutter in der Nähe gefragt.

Bei weiteren Kitas angefragt

Als sie am 24. September wieder beim Jugendamt angerufen habe, habe man ihr gesagt, sie solle weitere Kitas anfragen – Jettenbach und Rothselberg. Doch dort habe sie erfahren, dass beide um 16 Uhr schließen. Ihre Arbeitszeit endet ebenfalls um 16 Uhr. Das Jugendamt habe ihr geraten, ihre Arbeitszeit den Öffnungszeiten anzupassen oder sich im Familien- und Freundeskreis eine Betreuung zu suchen. Da nur noch zwei Tage verblieben, eine Betreuung zu bekommen, kündigte Friederike Hesch an, am nächsten Tag nach Speyer zum Sozialgericht zu fahren, um eine einstweilige Verfügung zu beantragen und Familienhilfe in Form von Kinderbetreuung gewährt zu bekommen. Daraufhin habe ihr das Jugendamt einen Antrag auf Tagespflege und Kostenübernahme zukommen lassen. Was die angehende Erzieherin besonders ärgert: Aus ihrer Ausbildung weiß sie, dass im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, Paragraf 80 Absatz 1, steht, der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also das Jugendamt, habe die Planungsverantwortung für den Bestand an Einrichtungen und Diensten. Auch heißt es in Paragraf 22a, Absatz 3, dass, wenn Einrichtungen in den Ferien geschlossen sind, der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Kinder, die nicht von Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine andere Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen hat. „Es liegt also nicht an mir, eine Betreuungsmöglichkeit für meine Kinder zu suchen, sondern ist Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe“, sagt Hesch. Die Sprecherin der Kreisverwaltung Kusel, Karla Hagner, bestätigt, dass das Jugendamt verpflichtet ist, bedarfsgerechte Plätze vorzuhalten und Betreuungsmöglichkeiten für die Schließzeiten der Einrichtung sicherzustellen. Man habe das Anliegen der Frau bearbeitet und ihr mehrere Ausweichmöglichkeiten genannt. Zuerst würden alle Möglichkeiten abgeklärt, die Kinder unterzubringen, zum Beispiel auch dadurch, dass die Arbeitszeiten für eine Woche geändert würden. Es sei nur um eine Viertelstunde gegangen. Dies sei das übliche Prozedere – auch um zu vermeiden, dass die Eltern für die Unterbringung bei einer Tagesmutter eine Zuzahlung leisten müssen.

Qualifikation der Tagesmutter habe geklärt werden müssen

Von Anfang an sei klar gewesen, dass, wenn keine Betreuung in einer Kita möglich ist, eine Tagesmutter in Frage komme. Da Friederike Hesch eine solche in Frankelbach im Landkreis Kaiserslautern kontaktiert hatte, habe zuerst deren Qualifikation geklärt werden müssen. Wenn sie keine Pflegemutter gehabt hätte, hätte das Amt eine Pflegeperson vorgesehen. Es sei richtig, dass die Mitarbeiterin erst am 24. September aus dem Urlaub gekommen sei, doch habe man im ständigen Austausch gestanden. Dass die endgültige Zusage am 26. September gekommen sei, habe nichts mit der Androhung des Sozialgerichts zu tun, sondern sich lediglich überschnitten, erklärt Hagner. Und was sagt der Träger der Kita „Lauterfrösche“, die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, dazu? Beigeordnete Inge Lütz, die zurzeit den Bürgermeister vertritt, weist darauf hin, dass die Kitas zusammenarbeiten und auf andere Unterbringungsmöglichkeiten hinweisen würden. Auch würden Schließzeiten frühzeitig bekanntgegeben – die „Lauterfrösche“ beispielsweise veröffentlichen den Ferienplan bereits im November für das ganze kommende Jahr. Inge Lütz betont, man achte sehr darauf, dass alle Kinder einen Platz haben. Und sie ist überzeugt: „Es läuft gut im Landkreis Kusel.“

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