Kusel Gericht verweigert Häftlingen Erbschein

Bei dem Ansinnen, ans Erbe ihres Opfers zu kommen, haben die wegen Untreue verurteilten Eheleute aus Kusel eine Niederlage einstecken müssen. Das Amtsgericht Kusel hat es erneut abgelehnt, dem seit vergangenem Jahr inhaftierten Ehepaar den geforderten Erbschein auszustellen. Zu erwarten aber ist, dass der Rechtsstreit um Geld weitergeht.

Wie mehrfach berichtet, wollen die Eheleute mit aller Macht an das Geld der Frau gelangen, das sie der Seniorin nicht bereits zu Lebzeiten abgenommen haben. Der 66-jährige Mann hatte, mit einer Generalvollmacht ausgestattet, immense Summen von Konten der zuletzt in einem Kuseler Pflegeheim lebenden Frau abgezweigt, sich selbst, seine Frau, Kinder und Enkelkinder mit großzügigen Schenkungen aus der Schatulle der Frau bedacht. Im April 2014 war er wegen gewerbsmäßiger Untreue in einer Vielzahl von Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Seine Frau hatte sich der Beihilfe schuldig gemacht, sich zudem als Betreuerin am Vermögen anderer älterer Menschen bereichert. Schon vor dem Strafverfahren vor gut zwei Jahren hatte der Mann vom zuständigen Amtsgericht in Kusel verlangt, ihm den Erbschein auszuhändigen. Der Mann ist im Testament der Frau als Begünstigter genannt. Das Gericht hatte die Erteilung zunächst mit Verweis auf das laufende Strafverfahren abgelehnt. Ein neuerlicher Vorstoß lief jetzt ins Leere. Wie Amtsgerichtsdirektor Ralf Nagel mitteilt, hat das Gericht die Erteilung verweigert. Es sei zu erwarten, dass der Mann Beschwerde einlegt. Die Frist laufe noch. (cha)

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