Otterberg Wiederkehrende Beiträge: Es bleibt bei Befreiung von 20 Jahren

Seit den 1980er Jahren gibt es in Otterberg wiederkehrende Beiträge für den Straßenbau.
Seit den 1980er Jahren gibt es in Otterberg wiederkehrende Beiträge für den Straßenbau.

Bei den wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenbau bleibt es in der Stadt dabei, dass Besitzer von neu erschlossenen Grundstücken 20 Jahre davon befreit sind. Die Grünen hatten im Stadtrat dafür plädiert, diese Verschonungsdauer auf die Hälfte zu reduzieren.

„Solidarprinzip heißt: Was der eine nicht bezahlen muss, müssen die Anderen mehr bezahlen“, hob die Grünen-Fraktionsvorsitzende Jutta Neißer hervor. Im Fall der wiederkehrenden Ausbaubeiträge bedeute dies, dass Besitzer von Grundstücken der alten Ortslage 20 Jahre lang mehr zahlen müssten, weil die Eigentümer in Neubaugebieten in dieser Zeit keine solchen Beiträge zu leisten brauchten. „Obwohl in diesem Zeitraum auch durch die neuen Bürger und deren Bauvorhaben die Straßen in der alten Ortslage kaputtgefahren werden.“

In Otterberg gebe es die wiederkehrenden Beiträge schon seit den 1980er Jahren, sagte Erster Beigeordnete Martin Müller. Mit Gerechtigkeit habe es seiner Meinung nach nicht viel zu tun, wenn nun bei weitaus höheren Erschließungskosten als früher die Verschonungsdauer halbiert werde. Der Rat lehnte den Antrag ab.

x