Kreis Kaiserslautern „Pfarrgarten“ auf den Weg gebracht

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Angenommen wurde die Planung zum Bebauungsplan „Pfarrgarten“ im Ortskern von Katzweiler. Die Planungsvergabe für den Ausbau der Storcheneckerstraße hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch ebenfalls einstimmig beschlossen.

„Der Ausbau der Storcheneckerstraße hat mit dem Baugebiet nichts zu tun, sie befindet sich in einem schlechten Zustand und ist Bestandteil der Prioritätenliste“, so umschrieb Ortsbürgermeister Otto Hach (FWG) diesen Tagesordnungspunkt. Sanierungsbedürftig ist die Straße auf ihrer gesamten Länge von 320 Metern. Der Ortsgemeinderat vergab die Planung an ein Ingenieurbüro in Kaiserslautern zum Preis von 43.297 Euro. Allerdings waren sich die Ratsmitglieder auch einig, dass ein Ausbau erst nach Abschluss der Bautätigkeiten im angrenzenden Neubaugebiet „Pfarrgarten“ begonnen wird. Der Bebauungsplanentwurf „Pfarrgarten“ wurde einstimmig angenommen. Zuvor berichtete Städteplaner Hans-Werner Schlunz über den Planungsstand und die geringfügigen Änderungen gegenüber einem früher schon vorgestellten Plan. Vorgesehen ist entlang der Storcheneckerstraße ein Baufenster für neun Wohngebäude mit jeweils einer vorgezogenen Garage. Ein weiteres Baufenster wird zur Hauptstraße hin entstehen, in dem ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet werden kann. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan ist als Mischgebiet mit einer offenen Bauweise ausgewiesen. Zur Storcheneckerstraße hin ist eine Traufhöhe von neun Metern festgeschrieben, auf den Dächern sind Gauben erlaubt. Das Oberflächenwasser der Gebäude soll nach Norden hin abgeleitet werden. Dort wird eine Versickerungsmulde angelegt mit Anbindung an den bestehenden Kanal in der Hauptstraße. „Dorthin wird auch das Schmutzwasser abgeleitet, so dass keine Entwässerung über die Storcheneckerstraße erfolgen wird“, betonte Schlunz. Das Wasser der Flachdächer der Garagen und der Dachterrassen wird auf dem südlichen Teil der Grundstücke einer Versickerung zugeführt. Einstimmig beschloss das Gremium die Planung wie auch den städtebaulichen Vertrag. Demnach verpflichtet sich der Investor aus Kaiserslautern, alle Kosten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan zu tragen. Darüber hinaus verpflichtet er sich, innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Bebauungsplans den Bauantrag bei der zuständigen Behörde einzureichen. Die benachbarte Grundschule und die Kindertagesstätte werden künftig über ein Nahwärmenetz beheizt. Träger ist die VG Otterbach-Otterberg. Die Heizanlage wird im Grundschulgebäude platziert. Beide Kommunen haben sich für eine kostengünstigere Pelletheizung entschieden. Der Gehweg aus Richtung Grundschule mit Anschluss an den Zugang zur Kindertagesstätte kann gebaut werden. Mit der kompletten Abwicklung wurde die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg beauftragt, da es sich um eine Maßnahme zweier Träger handelt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine Kostenteilung vorgenommen. Zwei Jahre lang wurde in Katzweiler kein Babybaum mehr gepflanzt. Nun ergeben sich Möglichkeiten am Bürgerhaus und im Neubaugebiet. „Das Problem heute: Wir haben kein Geld“, fügte Hach an. Deshalb wurde angeregt zu prüfen, ob nicht interessierte Eltern die Bäume finanzieren. Die SPD-Fraktion hat die Aufstellung von Hinweisschildern sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache am ständig verschmutzten Containerplatz angeregt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg ist mit der Umsetzung der Anregung beauftragt. (llw)

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