Kaiserslautern Mit Betrügereien großen finanziellen Schaden angerichtet

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Wegen etlicher Betrügereien mussten sich am Donnerstag zwei Geschäftsleute vor einer Wirtschaftskammer des Kaiserslauterer Landgerichts verantworten. Obgleich der Prozess noch nicht beendet ist, zeichnet sich ab, dass beide für ihre Taten nicht ins Gefängnis müssen.

Die Staatsanwaltschaft legt den 55 und 62 Jahre alten Angeklagten zur Last, in den Jahren 2011 bis 2014 als Geschäftsführer zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, unter anderem in Ramstein-Miesenbach, insgesamt 40 Straftaten begangen zu haben. Konkret soll es sich dabei um 32 Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs, um zweifache Insolvenzverschleppung und um sechs Bankrottstraftaten handeln, schilderte die Staatsanwaltschaft in ihrer rund eineinhalbstündigen Anklageverlesung. In elf Fällen soll es demnach zu größeren Vermögensverlusten bei einer Beschädigten gekommen, in einem weiteren Fall soll es beim Versuch geblieben sein. Insgesamt soll bei einer Genossenschaft, mit der eine der Gesellschaften eine Geschäftsverbindung unterhalten haben soll, ein Vermögensschaden von knapp 2,8 Millionen Euro entstanden sein. Davon seien etwa 1,8 Millionen Euro wiedergutgemacht worden.

Versucht, Taten zu vertuschen

Ein Unternehmen der Angeklagten soll dem anderen Betrieb Rechnungen über nicht erbrachte Gastronomieartikel erstellt haben, die eine Genossenschaft vorfinanziert habe – zu einem vergünstigten Rechnungsbetrag. Die Gesellschaft, die als Scheinkäuferin aufgetreten sein soll, habe die Rechnungen mit zeitlichem Abstand zunächst vollständig, später nur zögerlich und schließlich überhaupt nicht mehr bezahlt, schilderte die Staatsanwaltschaft. Die von den Angeklagten an den Tag gelegte Vorgehensweise habe der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung gedient. Dass das als Scheinkäufer auftretende Unternehmen zur Begleichung der durch die Genossenschaft vorfinanzierten Rechnungen nicht mehr in der Lage sein würde, haben die Angeklagten nach Darstellung der Ermittler mindestens billigend in Kauf genommen.

Als die von ihnen vertretenen Gesellschaften zahlungsunfähig geworden seien, sollen es die Angeklagten unterlassen haben, rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Ferner sollen sie bei drohender und eingetretener Zahlungsunfähigkeit keine Geschäftsbücher mehr geführt und schließlich einen Dritten beauftragt haben, die Geschäftsunterlagen beiseite zu schaffen, so ein weiterer Vorwurf. Die Angeklagten versuchten den Ermittlern zufolge dadurch die Taten zu verschleiern. Insgesamt 316 Ordner sollen sie in dieser Absicht in eine Garage nach Queidersbach gebracht haben. Ferner sollen sie pflichtwidrig für die beiden Unternehmen zuletzt keine Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnungen mehr erstellt haben.

Angeklagte räumen Taten ein

Nach Beratungen mit ihren – jeweils zwei – Verteidigern stimmten sowohl die beiden Angeklagten als auch der Staatsanwalt dem Vorschlag des Gerichts zu einer prozessualen Verständigung zu. Darin wurde im Falle eines Geständnisses vom Gericht eine Strafuntergrenze von jeweils einem Jahr und sieben Monaten und eine Strafobergrenze von jeweils einem Jahr und elf Monaten festgelegt – zur Aussetzung auf Bewährung. Im Falle der Vollstreckung der Strafen sollen jeweils sechs Monate als verbüßt gelten. Ferner wurde bei einer Bewährungszeit von drei Jahren für beide Angeklagte eine Geldauflage zwischen 1200 und 1800 Euro bestimmt.

Danach erklärten die Verteidiger übereinstimmend, dass ihre Mandanten die ihnen zur Last gelegten Taten einräumen. Der Staatsanwalt beantragte daraufhin, die Bankrotttaten wegen der Verletzung der Buchführungspflicht sowie die Vergehen der Insolvenzverschleppung als unwesentliche Nebenstraftaten einzustellen.

Die Verhandlung wird am 25. März fortgesetzt.

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