Kreis Kaiserslautern Keine Erweiterung gewünscht

Der Ortsgemeinderat von Otterbach hat in seiner Sitzung am Dienstagabend den im Juni 2013 gefassten Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans „Am Rotenberg“ bei einer Gegenstimme aufgehoben. Die Entscheidung wurde von den zahlreichen Zuhörern mit Applaus bedacht.

Ortsbürgermeister Herbert Matz (SPD) informierte die Ratsmitglieder über die Entwicklung, die zum Aufstellungsbeschluss führte. Der Beschluss hatte seinen Ursprung in dem eigentlichen Bebauungsplan „Am Rotenberg und Eggerstal“ aus dem Jahr 1980, der ordnungsgemäß zustande kam und aufgrund dessen eine Bebauung erfolgte. Mit der Änderung sollte eine Ausweitung der bebaubaren Flächen angestrebt werden – um eine Obstanlage, die auch als unverplanter Innenbereich angesehen werden kann. Der Antragsteller ist zwischenzeitlich verstorben. Die Erben haben bezüglich einer Bebauung der Grundstücke nachgefragt, erläuterte Matz. Von einem Planungsbüro in Ramstein-Miesenbach hatten sie einen Bebauungsplanentwurf erstellen lassen, der den Ratsmitgliedern vorlag. „Wenn wir der Meinung sind, auf die Ausweisung von Baugelände zu verzichten, so brauchen wir uns über den Inhalt keine Gedanken mehr zu machen“, meinte Matz zu dem vorgelegten Entwurf. Der Rat entschied gegen eine Bebauung. Unabhängig davon will die Ortsgemeinde im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg festgelegt haben, wie die künftige Nutzung dieser Flächen auf Dauer aussehen soll. Einen Bebauungsplan für Grundstücke im Bereich der katholischen Kirche wird es hingegen geben. Dieser Schritt erfolge vorsorglich, erläuterte Matz. Damit solle die Möglichkeit zum Bau einer Kindertagesstätte auf den im Geltungsbereich liegenden Grundstücken geschaffen werden. Gemeinsam mit der Kirchenverwaltung werde man eine Lösung besprechen und abstimmen. Gleichzeitig beschloss das Gremium zur Sicherung der Planungsziele eine Veränderungssperre für die betroffenen Grundstücke. Die Ortsgemeinde hat größere Vorhaben im Visier. Dabei handelt es sich um die Neuordnung der Otterstraße für 477.000 Euro. Einzahlungen von 357.750 Euro sind dabei eingeplant, so dass die Ortsgemeinde noch 119.250 Euro finanzieren muss. Ähnlich sieht es beim Bau eines Radweges auf der ehemaligen Bachbahntrasse aus. Den Aufwendungen von 1,872 Millionen Euro stehen Erträge von 1,665 Millionen Euro gegenüber. Hier klafft also noch eine Finanzierungslücke von 207.000 Euro. Einstimmig beschloss das Gremium, die bilanziellen Gewinne aus der Veräußerung des Bürgerhauses in der Pestalozzistraße sowie dreier Baugrundstücke im Neubaugebiet „In den Kiefern II“ sowie die ehemaligen Spielplatzgrundstücke im Kranichweg und im Schlehenweg zur Finanzierung heran zu ziehen. Dabei handelt es sich um eine Summe von 396.755 Euro. Matz unterrichtete weiter, dass beim Bau der Otterstraße zwei Bauabschnitte zusammengefasst werden, so dass die Winterpause frühzeitig angegangen werden kann. Bis zum Weiterbau werde die Durchfahrt möglich sein. Einige Ratsmitgliedern forderten die frühzeitige Erhebung von Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge im Zusammenhang mit dem Straßenausbau. Matz wird das an die Verwaltung weitergeben.

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