Zweibrücken / Kaiserslautern Drogenprozess: Langjährige Haftstrafen für Dealerduo

Justizia hat gesprochen: Im Mammutprozess gegen eine Drogendealerbande wurden zwei weitere Männer verurteilt.
Justizia hat gesprochen: Im Mammutprozess gegen eine Drogendealerbande wurden zwei weitere Männer verurteilt.

Nun steht im Mammutprozess gegen eine Bande von Drogendealern auch das Strafmaß für ein Duo aus dem Raum Kaiserslautern fest: Beide Männer müssen für viele Jahre ins Gefängnis.

Die Vorsitzende Richterin der Großen Strafkammer am Landgericht Zweibrücken verurteilte den 32-jährigen Angeklagten wegen bandenmäßigen Drogenhandels in 22 Fällen zu elf Jahren und acht Monaten Haft. Wegen seiner Drogensucht ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. 330.250 Euro für den Wertersatz und den Daimler, mit dem die Drogengeschäfte abgewickelt wurden, werden eingezogen.

Sein gleichaltriger Freund und Komplize soll fünf Jahre und neun Monate hinter Gitter. Er ist nicht als Mitglied der Bande einzustufen, so die Richterin. Dazu fehle es an einigen Merkmalen. Aber wenn es darauf ankam, Unwillige im Zusammenhang mit den Drogengeschäften gefügig zu machen, war er nach Überzeugung des Gerichts als „Schläger“ zur Stelle. Darüber hinaus werden ihm von der Kammer zweimal unerlaubter Handel mit Drogen – in einem Fall bewaffnet – zur Last gelegt. 7500 Euro werden von dem 32-Jährigen eingezogen.

Vier von zwölf verurteilt

Diese beiden Urteile sind nun die Nummer drei und vier im Prozess gegen die zwölfköpfige Drogenbande, die am 24. November 2020 bei einer großangelegten Razzia in der Westpfalz sowie in Frankfurt am Main dingfest gemacht worden waren. Die Angeklagten sollen bis zu ihrer Festnahme im großen Stil mit Marihuana, Amphetamin und Kokain gehandelt und dabei über zweieinhalb Millionen Euro umgesetzt haben. Vor zwei Wochen waren bereits zwei der Männer zu elf und neun Jahren Haft verurteilt worden. Die nächsten Urteile der Zwölferbande sollen Ende des Monats fallen. Damit wäre der Mammutprozess am Landgericht Zweibrücken, der über eineinhalb Jahre dauerte, beendet.

Die Zwischenlieferanten und das letzte Glied der Kette, die Abnehmer, stehen hingegen noch vor ihren Prozessen. Das sind nach grober Schätzung weitere zehn bis 15 Männer.

Die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas bezog sich am Donnerstag in ihrer Urteilsbegründung hauptsächlich auf den Bandenbegriff, der auf die meisten der Angeklagten zutreffe. Von einer „Bestellgemeinschaft“, wie es die Angeklagten gerne darstellen wollten, könne keine Rede sein, vielmehr handele es sich um „eine gemeinschaftliche Verbindung von Menschen, die unter einer wechselhaften Beteiligung nach einem typischen System wechselseitig Ziele verfolgen“.

In diesem speziellen Fall sei die Bande aus einem kleinen Kreis von Hooligans und Fußballfans entstanden. „Jeder hat in diesem Kreis eine spezielle Rolle gehabt“, so Richterin Thomas. „Der eine konnte sich auf den anderen verlassen. Die Absprachen erfolgten dabei äußerst konspirativ. So etwas hat die Kammer noch nicht erlebt.“

„Das sind Berufsverbrecher“

Kommuniziert wurde über verschlüsselte EnchroChat-Handys. Ziel sei es gewesen, zu organisieren, zu beschaffen und zu verkaufen. „Das sind Berufsverbrecher“, sagte Thomas. Der zu über elf Jahren Haft Verurteilte aus dem Kreis Kaiserslautern habe in diesem System die Rolle gehabt, die drei Drogenbunker in Hauptstuhl und Kaiserslautern zu kontrollieren. „Er hatte Zugang, wenn die Ware ein- und ausgeliefert wurde.“ Er habe auch seinen Schulfreund in die Drogengeschäfte hineingebracht. Dieser habe sich gleich bei seiner Festnahme als Kronzeuge angeboten. Eine „Verschwörung zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Kronzeugen“, wie aus den Reihen der Angeklagten angedeutet, habe es nicht gegeben. „Ihm wurde nichts versprochen.“ Er lebe jetzt im Zeugenschutzprogramm, müsse sich aber auch vor Gericht verantworten.

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