Hirschhorn Ausbaukosten für Ortsdurchfahrt sind Dauerthema

Die Rechnung wird unter Vorbehalt beglichen.
Die Rechnung wird unter Vorbehalt beglichen.

Zum wiederholten Mal hat sich der Ortsgemeinderat am Dienstag mit der Finanzierung der Bürgersteige entlang der B270 beschäftigen müssen. Strittig waren und sind die während der Bauphase angefallenen Nachträge.

Wie Ortsbürgermeisterin Kathrin Groschup berichtet, seien bereits in der Ratssitzung am 7. Dezember 2021 alle Nachträge, die im Zuge des Straßenausbaus der B270 (Ortsdurchfahrt Hirschhorn) angefallen seien, durch einen Sprecher des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Kaiserslautern erläutert und die Zusammensetzung der angefallenen Zusatzkosten dargestellt worden. Damals habe der Ortsgemeinderat beschlossen, dass erst nach Vorlage der geprüften Schlussrechnung ein Beschluss zu den Nachträgen gefasst werden könne. Diese Schlussrechnung sei der Verwaltung am 25. Juli 2022 übergeben worden. Sie sei von der Verwaltung rechnerisch geprüft worden. Auch eine sachliche Kontrolle habe keine Beanstandungen ergeben.

Zahlung unter Vorbehalt

Eine Beschlussfassung der Ortsgemeinde zu den Nachträgen in Höhe von 176.000 Euro und eine schriftliche Freigabe ist laut Groschup nicht erfolgt. Außer einem Nachtrag, der aus der Schlussrechnung gestrichen worden sei, müssten nach Prüfung durch den LBM alle anderen als berechtigt angesehen werden. Es handele sich zum Großteil um Bodenaustausch und Entsorgung der belasteten Erdmassen, was anhand von Bodenproben (Belastung) und Lieferscheinen (Mengenangaben) nachgewiesen worden sei.

Auch in den letzten beiden Ratssitzungen des Jahres 2022 seien die Nachträge nicht freigegeben worden. Wie die Ortsbürgermeisterin mitteilt, habe der Rat beschlossen, rechtliche Beratung in dieser Angelegenheit einzuholen. Um eine richtige Einschätzung zur Sachlage geben zu können, sei allerdings nach Auskunft des Rechtsanwalts eine genauere Prüfung der Unterlagen vorzunehmen. Bis dahin empfehle der Rechtsanwalt jedoch, die angeforderte Schlussrechnungssumme auszuzahlen und der Baufirma in einem Anschreiben mitzuteilen, dass dies unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung der Nachträge erfolge. Dieser Empfehlung sei der Rat einstimmig gefolgt. Das habe sich auch auf die Empfehlung bezogen, die Schlussrechnung in Höhe von rund 50.000 Euro zu begleichen.

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