Kreis Kaiserslautern Angeklagter bleibt Verhandlung fern

Wegen Verleumdung in mehreren Fällen verurteilte das Amtsgericht Landstuhl gestern einen Mann mit Wohnsitz im westlichen Landkreis zu einer Gelstrafe von 100 Tagessätzen à zehn Euro. Das Urteil erging allerdings in seiner Abwesenheit, denn der Angeklagte war der Verhandlung fern geblieben.

Hintergrund des gestrigen Termins war offensichtlich ein jahrelanger Familien-Rechtsstreit. Dieser drehte sich nach der Scheidung des Mannes von seiner Ehefrau wohl vor allem um den gemeinsamen Grundbesitz. Nach Informationen der RHEINPFALZ hatte es in den Jahren zwischen 2016 und 2018 mehrere Gerichtsverfahren und öffentliche Versteigerungen des ehemals gemeinsamen Wohnhauses gegeben. Am Ende ersteigerte ein Dritter die Immobilie, worauf ein weiterer Prozess um die Verteilung des sogenannten „Über-Erlöses“ aus der Versteigerung zwischen den beiden ehemaligen Ehepartnern folgte. Der Ausgang dieses Verfahrens vor dem Amtsgericht Landstuhl im Juni des vergangenen Jahres hatte den jetzt Angeklagten offenbar so in Rage gebracht, dass er noch im Gerichtssaal den damaligen Richter und andere Verfahrensbeteiligte übel beschimpfte. Auch der Anwalt der ehemaligen Ehefrau berichtete, er habe unmittelbar nach seiner Rückkehr in die Kanzlei einen elektronischen Brief des Mannes mit zahlreichen Beleidigung und Bedrohungen – auch gegen seine Familie – vorgefunden. Daraufhin stellten sowohl der Rechtsanwalt als auch die betroffenen Justiz-Bediensteten Strafanzeige gegen den Mann. Bei der Eröffnung des gestrigen Verhandlungstermins warteten allerdings sowohl der Amtsrichter als auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft vergeblich auf den Angeklagten. Weil der Mann seine Teilnahme vorher nicht abgesagt hatte, wartete das Gericht eine Viertelstunde, bevor es die Verhandlung in seiner Abwesenheit begann. Die Verhandlung war nach kurzer Zeit beendet: Die Staatsanwältin forderte „für die angeklagte Verleumdung in drei Fällen“ eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro, die bei Nichtzahlung in eine Haftstrafe umgewandelt werden kann. Der Richter stimmte dem Antrag zu und verkündete das entsprechende Urteil. Jetzt hat der Angeklagte das Recht, dem Urteil innerhalb einer gesetzlichen Frist zu widersprechen. Eine Anregung aus dem Publikum, das Gericht möge bei der Höhe des Tagessatzes „vielleicht die tatsächliche Vermögenslage“ des Mannes berücksichtigen, wurde vom Amtsrichter nicht aufgenommen.

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