Kreis Germersheim Urteil: Schlag auf die Nase kann gefährlich sein

Kreis Germersheim. Weil er einem lästigen Gast das Nasenbein gebrochen hat, verurteilte das Amtsgericht Germersheim jetzt einen Barbetreiber aus dem Landkreis zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 30 Euro. Der Geschädigte wurde in einer Spezialklinik behandelt, war lange krank und verlor dadurch seine Arbeit.

Das Urteil sei eine knappe Entscheidung gewesen, sagte die Strafrichterin. Wenn der 42-Jährige die Tat nicht gestanden hätte, wäre es eine Freiheitsstrafe geworden. Denn die Einträge im Strafregister des Angeklagten zeigten, dass er schon öfter versucht hatte, Probleme mit Gewalt zu lösen. Wie auch am frühen Morgen des Fronleichnam-Feiertages 2016, als der später Geschädigte in die Bar torkelte. Er habe alle Gäste nach Drogen gefragt und keine Anstalten gemacht, die Sperrstunde einzuhalten. So forderte der Angeklagte ihn auf, das Lokal zu verlassen. In dem Moment sei der aufgebrachte Gast mit einer Bierflasche auf den Wirt losgegangen. „Ich hab in einem Reflex zugeschlagen“, räumte dieser vor Gericht ein. Das sei reine Notwehr gewesen, war er sicher. Umso mehr, als der Geschädigte nach dem Schlag Geld verlangte. Keine Notwehr, waren sich indes Staatsanwalt und Gericht einig. Als Gastronom müsse er wissen, wie mit angetrunkenen oder berauschten Gästen umzugehen sei. „Ich möchte nicht in ihrer Haut stecken, wenn einer tot umfällt“, mahnte die Richterin. Schläge ins Gesicht können tödlich enden. Auf den 42-Jährigen kommen neben der Geldstrafe nun zivilrechtliche Folgen nach. Zunächst werde die Krankenkasse eine Rechnung für die aufwendige Behandlung des Geschädigten vorlegen. |mldh

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