Was Leser ärgert
Trotz Termin vom Impfzentrum nach Hause geschickt
An manchen Tagen werden bis zu 20 Prozent der Termine für Erstimpfungen im Impfzentrum Wörth nicht wahrgenommen, teilte die Kreisverwaltung Germersheim vergangene Woche auf Anfrage mit. Doch dies könnte auch daran liegen, dass Menschen, die geimpft werden wollen, abgewiesen werden. Das sagt RHEINPFALZ-Leser Peter Cultiaux aus Kuhardt. Der 62-Jährige war am Mittwoch, 30. Juni, mit seinem fast 18-jährigen Sohn nach Wörth gekommen. Beide hatte ihre Bestätigung des Impftermins und andere Unterlagen dabei. Doch nur der Vater wurde geimpft.
Sein Sohn werde im November 18 Jahre alt. Als starker Allergiker habe er einer Priorisierungsgruppe angehört und sich entsprechend für einen Termin registriert, sagt Peter Cultiaux. Der 17-Jährige befinde sich derzeit in der Ausbildung und habe seine Urlaubsplanung extra auf den Impftermin abgestimmt.
Mehrere Fälle an einem Tag
Doch vor Ort kam die Enttäuschung: „Im Impfzentrum bekamen wir gesagt, dass mein Sohn nicht geimpft wird“, erinnert sich der 62-Jährige. Man habe gefragt, ob sie keine Mail erhalten hätten. Denn es gebe nun die Anweisung, dass unter-18-Jährige nicht geimpft werden dürften. „Mein Sohn wurde nicht geimpft, drei Boxen weiter war es genau das gleiche“, sagt er. An dem betreffenden Mittwoch seien es seines Wissens etwa 10 Fälle gewesen.
Die Kreisverwaltung verweist auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). „Die Stiko empfiehlt aktuell 16- bis 18-Jährige nur bei medizinischer Indikation, oder Menschen, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten, zu impfen“, gesunde Menschen unter 18 sollten laut Stiko aktuell noch nicht geimpft werden.
Deshalb würden in den Landesimpfzentren gemäß Weisung des Landes nur 16- bis 18-Jährige geimpft, „die in einem medizinischen oder pflegerischen Beruf tätig sind und eine entsprechende Bescheinigung vom Arbeitgeber vorweisen können. Zusätzlich müssen diese von einem Elternteil begleitet werden.“ Alle anderen 16- bis 18-Jährigen müssten zu ihrem Kinder- oder Hausarzt, um sich impfen zu lassen.
Anmeldung war drei Tage lang möglich
Doch wieso konnte sich der 17-Jährige dann überhaupt anmelden? Die Möglichkeit einer Terminvereinbarung über die Homepage des Landes habe für unter 18-Jährige nur drei Tage direkt nach der Freigabe vom Hersteller für 16- bis 18- Jährige bestanden, teilt die Sprecherin der Kreisverwaltung mit. Landesweit hätten sich in diesem Zeitraum zirka 5000 junge Menschen angemeldet, „die nach unserer Kenntnis alle per E-Mail oder Brief vom Land informiert wurden, dass dieser Termin hinfällig ist.“
Wenn diese dennoch zum Termin kommen, „muss leider das Impfzentrum vor Ort die Personen abweisen, denn wir haben die klare Weisung des Landes keine Minderjährigen zu impfen.“