Kreis Germersheim Tempo 30 nur zweimal möglich

Stelle mit einem der höchsten Lärmpegel in der Verbandsgemeinde: die Hauptstraße rund um die Rathäuser in Lingenfeld.
Stelle mit einem der höchsten Lärmpegel in der Verbandsgemeinde: die Hauptstraße rund um die Rathäuser in Lingenfeld.

Eine Ergänzung des Lärmaktionsplans für die Verbandsgemeinde Lingenfeld hat gezeigt, dass in Lingenfeld und in Weingarten in Teilbereichen auf den Hauptstraßen die Lärmgrenzwerte überschritten werden und dort deshalb Tempo 30 eingeführt werden könnte.

Laut Rolf Bähr, Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde, wurden nach Berechnungen in der Hauptstraße in Lingenfeld rund um die Rathäuser und in der Hauptstraße in Weingarten stellenweise die höchsten Lärmpegel in der Verbandsgemeinde verzeichnet. Zu diesen Ergebnissen sind die Ingenieure nicht durch Messungen, sondern durch Berechnungen anhand von Verkehrsdaten gekommen. Auf den beiden Hauptstraßen kann nicht einfach Tempo 30 eingeführt werden, weil sie für den überörtlichen Verkehr wichtig sind. Die Hauptstraße wie auch die Schwegenheimer- und Germersheimer Straße in Lingenfeld sowie die Hauptstraße in Weingarten sind Kreisstraßen. Auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen darf laut Straßenverkehrsordnung Tempo 30 nur vor Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen und Krankenhäusern eingeführt werden – oder, wenn durch die Geschwindigkeitsbegrenzung Lärm reduziert wird und damit die Grenzwerte eingehalten werden können. Für die Ergänzung des Lärmaktionsplans hat ein Ingenieurbüro auch die Lärmpegel der Ortsdurchfahrten der anderen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde berechnet – mit dem Ergebnis, dass dort laut Frank Leibeck (SPD), Bürgermeister der VG, keine überhöhten Werte festgestellt worden seien. Leibeck betonte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde am Mittwochabend, dass die Einführung von Tempo 30 keine Entscheidung der Orts- oder der Verbandsgemeinde sei. Diese könnten nur Empfehlungen geben. Am Verfahren beteiligt werden müssten der Kreis, die Polizei und der Landesbetrieb Mobilität (LBM), der letztendlich auch entscheide. Rudolf Sinn (FWG, Lustadt) sagte mit Blick auf die Forderung von Anwohnern aus den Hauptstraßen, dass er gegen Tempo 30 sei – abgesehen vor Schulen, Kitas, Seniorenheimen und Krankenhäusern. Als Grund führte er an, dass die Belastung mit Abgasen dadurch steigen würde. Außerdem sagte er, dass jeder vor seinem Wohnhaus Tempo 30 fordere, aber sich woanders dann selbst nicht daran halte. Diese Leute wolle er nicht unterstützen, so Sinn. Die Ergänzung des Lärmaktionsplans wird in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderats von einem Vertreter des Ingenieurbüros vorgestellt. Sollte in den Hauptstraßen in Lingenfeld und Weingarten an den Stellen Tempo 30 eingeführt werden, wo die höchsten Lärmpegel berechnet wurden, müssten entsprechende Anträge beim LBM gestellt werden. Erdölbohrungen: Wie mehrfach berichtet, soll auf einem Grundstück in der Nähe der Landesstraße 537 nordöstlich von Schwegenheim nach Erdöl gebohrt werden. Dafür hat das Konsortium aus den Unternehmen Neptune Energy Deutschland GmbH und Palatina Geocon beim zuständigen Landesamt für Geologie und Bergbau einen Sonderbetriebsplan beantragt. Dieser wurde nun dem Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Lingenfeld zur Stellungnahme vorgelegt. Laut Bauamtsleiter Rolf Bähr sei der Verwaltung bei der Sichtung der Unterlagen nichts aufgefallen, was Einwände gegen den Sonderbetriebsplan erforderlich machen würde. Sollte das Konsortium bei der Bohrung Erdöl finden und dieses fördern wollen, müsste erneut ein Betriebsplan beantragt werden, so Bähr. Erich Keller (FWG, Weingarten) erkundigte sich mit Blick auf die Gegner eines Erdöl-Projekts bei Otterstadt, wie die Schwegenheimer zu der Bohrung in ihrer Nachbarschaft stehen. Verbandsbürgermeister Frank Leibeck sagte, dass es in Schwegenheim keine Bedenken gegen das Projekt gebe. Bei einer Enthaltung von Kurt Seibert (SPD, Weingarten), der das Thema noch in seiner Fraktion diskutieren wollte, empfahl der Ausschuss einstimmig dem Verbandsgemeinderat, keine Bedenken gegen den Sonderbetriebsplan zu äußern.

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