Kreis Germersheim Serienbeleidiger muss zum Psychiater

„Hat er jetzt Hautarzt gesagt oder Hausarzt?“ Die Richterin am Amtsgericht Germersheim ist ratlos. Der Angeklagte, ein 37-Jähriger aus dem Landkreis, macht es ihr auch nicht leicht. Er spuckt die Worte eher aus, schweift ab und fällt dem Staatsanwalt ins Wort. Am Ende wird ein salomonisches Urteil gefällt.

Seit April vergangenen Jahres steht der Mann vor Gericht. Er hat immer wieder die Polizei in Germersheim angerufen und die Beamten beleidigt. „Du Wurm“ lautet eine der freundlicheren Ausdrücke dabei. Zudem hat er den Notruf gewählt und sich als Opfer eines Überfalls ausgegeben – dass er einen falschen Namen nennt, hilft dabei auch nicht. An Stimme und vor allem der Aussprache ist er auf den Bandmitschnitten zu erkennen. Einen Anruf ließ der Mann sogar mit dem Handy aufnehmen. Der Clip landete im Internet – erst Monate später wurde der Germersheimer Polizist darauf angesprochen, was er sich alles anhören muss. Der 37-Jährige behauptet, zu den Anrufen gezwungen worden zu sein. Über das Video sagt er: „Ich hab ja gar nicht gemerkt, dass der mich filmt. Der hat nur das Handy immer so komisch gehalten.“ Und überhaupt habe er sich gebessert: „Ich hab gestern und vorgestern die Polizei angerufen, da war ich ganz normal.“ Ein Gutachter attestiert dem Angeklagten eine verminderte Steuerungsfähigkeit. Sein Anwalt Wolfgang Sorge hält es nicht für ausgeschlossen, dass der Mann tatsächlich so etwas wie das Spielzeug übler Gestalten ist, die sich einen Spaß daraus machen, ihn Beleidigungsanrufe machen zu lassen. Sorge gibt auch zu bedenken: „Wir reden über Kleinkriminalität, zwar einige Fälle, aber alles unter dem Eindruck der verminderten Steuerungsfähigkeit.“ Tatsächlich leidet sein Mandant seit Jahren an Epilepsie, geht aber eher selten zum Arzt – und lehnt es ab, zu Psychiatern zu gehen. Da wird er nun nicht mehr drum herumkommen. Das Amtsgericht verurteilt ihn zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Auflage: Regelmäßiger Besuch beim Psychiater. Dazu muss der 37-Jährige 160 Sozialstunden ableisten, um in ein geregeltes Leben hineinzukommen. Verstößt er gegen eine der Auflagen, muss er ins Gefängnis. „Ich halte es für möglich, dass Sie beeinflusst wurden“, gibt ihm die Richterin mit auf den Weg, „Aber es gibt die Möglichkeit, sich zu wehren. Ich kann Ihnen nur raten: Halten Sie sich von diesen Leuten fern.“ (lsb)

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