Kreis Germersheim Schmuck rutscht in Tüte

Wegen „Diebesgut“ im Wert von vier Euro musste sich eine junge Frau vor dem Amtsgericht verantworten.
Wegen »Diebesgut« im Wert von vier Euro musste sich eine junge Frau vor dem Amtsgericht verantworten.

„Als Frau ist man doch manchmal vergesslich, wenn man im Einkaufsstress ist“, war die letzte Aussage einer 18-Jährigen aus Jockgrim, die sich vor dem Amtsgericht wegen eines Ladendiebstahls zu verantworten hatte. Das Gericht sprach die junge Frau mangels Beweises frei. Denn es konnte ihr nicht nachgewiesen werden, dass sie die zwei Paar Ohrringe zu je zwei Euro wirklich geklaut hatte.

Der Schmuck sei in ihre Einkaufstüte gefallen und dann habe sie vergessen, sie zu bezahlen – das war ihre Version. Der Ladendetektiv im Primark in Karlsruhe hatte sie erwischt und so hatten die Dinge ihren Lauf genommen. Wenn man schon nicht weiß, dass Diebstahl eine Straftat ist, so steht sicherheitshalber überall dran, dass jeder Ladendiebstahl angezeigt wird, erinnerte der Richter. Aber die Angeklagte hatte an diesem Tag „echt viel eingekauft“, schleppte mehrere Tüten und hatte circa 120 Euro ausgegeben. Vor Gericht konnte sie sich dann auch gar nicht mehr so genau erinnern. Die Tat vom 23. Oktober 2017 sei „doch so lange her“ gewesen. Eigentlich hätte es wegen dieses Ladendiebstahls von zwei Paar Ohrringen im Wert von insgesamt vier Euro überhaupt keine Gerichtsverhandlung geben müssen. Denn nach der Anzeige hätte sie zur Polizei kommen müssen und sich dort zu der Sache äußern. Auch die Staatsanwaltschaft wollte sie wegen der mutmaßlich gestohlenen Ohrringe anhören. Entsprechende Schreiben seien ihr zugegangen, stellte der Amtsrichter klar. Doch die junge Frau folgte den Einladungen nicht. „Ich hab’s vergessen“, sagte sie. Als der Amtsrichter sie darauf aufmerksam machte, dass es sich hier um eine Straftat gehandelt habe, meinte sie: „Ich hatte nicht die Absicht zu klauen.“ Die größte Sorge der Angeklagten galt ihrem Arbeitgeber. Denn sie fürchtete, dass ihre Ausbildungsfirma etwas von dem Diebstahl erfahren könne. „Sie erkennt den Ernst der Situation nicht“, stellte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe in seinem Bericht fest. Der Amtsrichter glaubte der 18-Jährigen schlussendlich. Er wunderte sich allerdings, mit welcher Gelassenheit sie mit dem Strafverfahren umging. „Das hätte man viel früher lösen können“, hakte er am Ende das Ganze als jugendlichen Leichtsinn ab.

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