Kreis Germersheim Maßgeschneiderte Strafe zur „Bewährung“

Er schlage seine Frau ins Gesicht, packe sie bei den Haaren und schleife sie über den Boden, er würge und trete sie. Fast täglich drohe der Gastwirt aus dem Kreis Germersheim seiner zehn Jahre jüngeren Partnerin, sie umzubringen. Acht Straftaten der Körperverletzung, gefährlichen Körperverletzung und Bedrohung legt der Staatsanwalt dem Angeklagten zur Last.

Das, so hieß es in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Germersheim, sei aber nur die Spitze des Eisberges. Die Polizei habe den Eindruck, dass das Paar nur mit Hilfe von Polizei und Justiz miteinander kommunizieren kann. Dabei muss es einmal die große Liebe gewesen sein, erinnerte die Amtsrichterin den Angeklagten. Zudem hat das Paar drei Kinder. Und jetzt rufe er selbst alle paar Tage die Polizei. „Ich weiß nicht“, jammerte der schüchtern wirkende Angeklagte auf die Frage nach dem Warum. Wenn er nicht mehr trinken und spielen würde, dann wäre es besser, antwortete der Staatsanwalt. „Ich hab ja die Wirtschaft“, rechtfertigt der Mann Anfang 50 ohne erlernten Beruf, warum er selbst sein bester Gast ist. Eine Scheidung komme für ihn nicht in Frage: „Wir sind zwar seit 2008 getrennt, aber sind gut zusammen.“ Von der Ehefrau war über diese erstaunlichen Familienverhältnisse nichts zu erfahren. Sie beschränkte sich darauf, den Strafantrag gegen ihren Mann zurückzunehmen. Ansonsten machte sie als nahe Angehörige von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Alles auf null zurückdrehen, so einfach gehe das nicht, sagte der Staatsanwalt. Denn ein Anklagepunkt lautet, dass der Mann seine Frau mit dem beschuhten Fuß getreten habe. Juristisch ist der Schuh das gefährliche Werkzeug, wodurch die Körperverletzung zum Offizialdelikt wird. Das heißt, die Staatsanwaltschaft muss ermitteln. Doch deren Vertreter war einverstanden, als die Richterin eine sozusagen maßgeschneiderte Art der „Bewährung“ vorschlug. Denn der für das Dorf zuständige Polizist blickte auf das vergangene halbe Jahr einigermaßen zuversichtlich zurück: „In letzter Zeit ist es ruhig.“ Bis zum Jahresende sollen die Eheleute nun beweisen, dass sie auch ohne Polizei und Justiz miteinander auskommen können. Bis dahin werde die Hauptverhandlung ausgesetzt. Das Gericht erfahre sofort, wenn die Polizeistreife wieder ausrücken müsse, um Frieden zu stiften. Gelinge jedoch auf Dauer ein gutes Zusammenleben könne es sogar eine milde Strafe geben, konnten sich Staatsanwalt und Richterin vorstellen. (mldh)

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