Kreis Germersheim Kein Lkw-Durchfahrtsverbot

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Ein Lkw-Durchfahrtverbot für Bellheim, Knittelsheim und Ottersheim wird es auf der L 509 nicht geben, sagte der Leiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM), Speyer, Kurt Ertel, am Mittwoch in der Schneider-Halle in Bellheim. Die Voraussetzungen würden nicht erfüllt, unter anderem sei ein Großteil des Lastwagenaufkommens Nahverkehr. Was innerorts Tempo 30 auf der Landestraße anbetrifft, so müsse man noch vier bis sechs Wochen warten, bis die Erhebung fertig ausgewertet sei.

Das sagte Ertel in der gemeinsamen Sitzung des Verbandsgemeinderates sowie der Gemeinderäte von Bellheim, Knittelsheim, Ottersheim und Zeiskam. Darin stellte der LBM die Ergebnisse seiner Verkehrszählungen und Lärmmessungen auf der L 509 vor; dabei hörten auch rund 70 Einwohner zu. Sie erfuhren, dass nicht nur gemessen, sondern auch Lastwagenfahrer befragt wurden. Ertel wies darauf hin, dass sich die nun erhobenen Daten kaum von denen im Frühjahr unterschieden, als in Knittelsheim am Ortsausgang in Richtung Ottersheim gezählt wurde, wo es damals eine Straßenbaustelle mit Behelfsampel gab. Dass er noch nicht sagen könne, ob Tempo 30 in den drei Orten verhängt werden könne, was laut Straßenverkehrsordnung prinzipiell möglich sei, hänge damit zusammen, dass er die Zähl- und Messergebnisse erst zwei Tage zuvor erhalten habe. Nun müsse aber noch abgeglichen werden, ob die Gebäude, an denen die Lärmgrenzwerte überschritten wurden, bereits saniert worden sind, ob es eine ausreichende über den ganzen Ort verteilte Anzahl sei. In Bellheim seien bereits 1990 umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen getroffen worden, wie doppelte Verglasung; heutzutage würden drei- und mehrfach verglaste Scheiben gefördert. In Ottersheim seien zwischen 2011 und 2013 45 von 74 berechneten Gebäuden lärmschutzsaniert worden. Das könnte sich unter Umständen negativ auswirken bei der Bewilligung von Tempo 30, bejahte Ertel die Frage eines Ratsmitglieds. Auf die Frage, warum für die Bemessungen nicht die im Rest der Republik benutzten anwohnerfreundlicheren Grenzwerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes, sondern die der Straßenverkehrsordnung berücksichtigt würden, sagte LBM-Chef Ertel, das sei die Entscheidung der Landesregierung. Zum Wunsch der Bürger aus der Verbandsgemeinde nach Straßensanierungen und Neubauten (Südumgehung) sagte Ertel, dass die im Landeshaushalt eingeplanten Mittel sehr begrenzt seien. (gs)

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