Kreis Germersheim Hotrock-Aus auch in Bellheim

Das Bergbauamt werde Hotrock auffordern das Gelände im Gewebegebiet in Bellheims Norden zu räumen, wo die Karlsruher Firma eine Geothermiebohrstelle eingerichtet, die erste im Kreis, und gebohrt hatte. Das sagte gestern Bellheims Ortsbürgermeister Paul Gärtner (Wählergruppe Adam) unter Verweis auf einen vor zwei Wochen in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Ratsbeschluss. Laut Gärtner ist die Bohrgenehmigung für das Vorhaben ausgelaufen. Eine weitere Nutzung des Geländes wäre an eine Genehmigung des Bergbauamts und der Gemeinde gebunden gewesen. Dabei habe es bei Hotrock Überlegungen gegeben, wie in Offenbach, in das Erdloch, das die Firma verschließen soll, eine Sonde einzuführen, um die Erdwärme zu nutzen; einen entsprechenden Antrag habe es aber nicht gegeben. Gärtner räumt ein, dass in Bellheim anfangs die Euphorie für das Vorhaben und die Hoffnungen, die man damit verbunden habe, groß gewesen seien. Doch das habe sich mit den Erdbeben bei Landau, die auf Geothermiebohrungen zurückgeführt werden, geändert, wie andernorts auch. Begonnen hat alles 2005 mit der Unterzeichnung des Pachtvertrags für das Gelände. Am 14. September genehmigte der Rat eine erste Probebohrung. Aus einer Tiefe von 3000 bis 3500 Metern sollte heißes Wasser gefördert werden, primär zur Strom-, aber auch zur Wärmegewinnung. Erste Bedenken zu dem Projekt, die dann zerstreut wurden, äußerte im November die Brauerei, die um ihr Mineralwasservorkommen in 80 Meter Tiefe fürchtete. Mitte Dezember stand der Bohrturm und noch vor Weihnachten sollte gebohrt werden. Im Mai 2006 ging auf der Bohrstelle nichts mehr; Hotrock verwies unter anderem auf technische und geologische Probleme. Nicht zuletzt wegen des defekten Bohrgerätes dauerte die Pause länger als geplant – bis heute. Zwischenzeitlich wollte Bellheim den Pachtvertrag mit Hotrock kündigen beziehungsweise eine andere Firma suchen, die das Vorhaben hätte fortführen können. Doch nichts geschah, auch Hotrock rührte sich nicht. 2013 schaltete Bellheim zur Prüfung der Rechtslage einen Anwalt ein. (gs)

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