Kreis Germersheim Gutachten hält parallele Hafenstraße nicht für machbar

Das Durchfahrt-verboten-Schild an der Hafenstraße steht. Ob es gilt, muss das Verwaltungsgericht entscheiden.
Das Durchfahrt-verboten-Schild an der Hafenstraße steht. Ob es gilt, muss das Verwaltungsgericht entscheiden.

Die Situation um die Benutzung der Wörther Hafenstraße sei festgefahren. Ein Vermittlungsversuch von ihm zwischen dem Wörther Bürgermeister und Contargo sei gescheitert, sagte Landrat Fritz Brechtel (CDU) am Donnerstag im Verkehrsausschuss des Landkreises. Der Bau der bereits geplanten Ersatzstraße (2. Hafenstraße) scheitere an der Weigerung des Wörther Bürgermeisters (Dennis Nitsche/SPD), der auf Naturschutzprobleme verweise.

„Das war doch schon alles erledigt, habe ich da was verpasst?“, schaltete sich der ehemalige Wörther Bürgermeister Harald Seiter (CDU) als Ausschussmitglied in die Diskussion ein. Es habe, so die auch von Brechtel und Ausschussmitglied Thorsten Rheude (CDU) bestätigte Meinung, eine Zusage des Landes gegeben, die Naturschutz-Ausgleichsflächen für den Bau dieser Straße und auch im Hinblick auf die dort geplante Zufahrt zur zweiten Rheinbrücke auszuweisen. „Das ist so mit der SGD besprochen“, sagte Brechtel. Losgetreten wurde die kurze Diskussion im Ausschuss von der Frage, ob Contargo die Straße sperren werde. Zaun und Tor seien gebaut, es müsste nur noch das Tor geschlossen werden. Die Straße führt direkt durch das Container Terminal am Hafen und Contargo macht Sicherheitsgründe für die Sperrung geltend. Diese Sperrung hat die Stadt Wörth als Hafenbehörde untersagt und 20.000 Euro Zwangsgeld angedroht. Dagegen klagt jetzt Contargo vor dem Verwaltungsgericht. „Die Straße ist im Bebauungsplan als Erschließungsstraße für die Ritterhecke (Freizeitbereich des Hafens) ausgewiesen“, hält der Wörther Bürgermeister Dennis Nitsche entgegen. Auf Nachfrage der RHEINPFALZ sagte er, die Sicherheitsbedenken von Contargo seien vorgeschoben. Contargo wolle die Straßenfläche für die Modernisierung des Terminals nutzen. „Die Straße wird seit 40 Jahren genutzt. Wieso kommen jetzt auf einmal Sicherheitsbedenken auf?“, fragt Nitsche. Aussagen, die Sache mit den Ausgleichsflächen für den Bau der zweiten Hafenstraße sei längst geregelt, kommentiert Nitsche mit dem Verweis auf ein Gutachten des Planungsbüros Modus Consult, das zu dem Fazit kommt: „Die parallele Hafenstraße ist aus naturschutzfachlicher Sicht ohne Nachweis, dass es keine zumutbaren Alternativen gibt, nicht genehmigungsfähig.“ Der Landrat habe das Gutachten, es aber offensichtlich nicht gelesen, so Nitsche. Dieses Gutachten weise auch gleich fünf Alternativen zur zweiten parallelen Hafenstraße aus, so dass überhaupt nicht an eine Ausnahmegenehmigung für den Bau dieser Straße durch Natura 2000 Gebiet zu denken sei. Als Alternativen werden beispielsweise Verlegung der Bahnlinie, eine Einbahnregelung mit Ausbau des Deichweges oder Erweiterung des Contargo-Geländes mittels Spundwand in den Hafen. „Wenn mir der Landrat schriftlich gibt, dass die Sache mit dem Naturschutz erledigt ist und die Straße gebaut werden kann, können wir darüber reden“, so Nitsche. Er verweist darauf, dass zwar seit acht Jahren an dem Hafenstraßenproblem herumgeplant werde, er bei seiner Amtsübernahme vor einem Jahr aber nichts weiter vorgefunden habe als einige Gesprächsprotokolle. „Es gibt keine Vereinbarungen dazu“, sagt der Wörther Bürgermeister. Auch die Frage, wer die neue Straße bezahlen würde, ist nach Nitsches Ansicht offen. Der Landrat denke dabei wohl in erster Linie an die Stadt Wörth. Falls aber Daimler seine Pläne wahr mache, eine Werksein- oder ausfahrt in die Hafenstraße oder eben eine zweite Hafenstraße zu verlegen, gewänne diese automatisch überregionale Bedeutung und wäre damit vom Landkreis zu bauen, so Nitsche.

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