Zeiskam Geplante Ausweitung Wasserschutzgebiet sorgt für Besorgnis

Zumindest im Kerngebiet des Wasserschutzgebiets darf kein Pflanzenschutzmittel gespritzt werden.
Zumindest im Kerngebiet des Wasserschutzgebiets darf kein Pflanzenschutzmittel gespritzt werden.

Zur Nutzung von Tiefbrunnen durch den Wasserversorger Germersheimer Nordgruppe sollen zwei Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden. Im Hinblick auf die Landwirtschaft sieht die Verbandsgemeinde noch Klärungsbedarf.

[Aktualisiert: 17.7.2023, 14.02 Uhr] Als betroffene Kommune will die Verbandsgemeinde Bellheim zunächst eine Fristverlängerung über den 8. August hinaus beantragen und die Landwirtschaftskammer um eine Stellungnahme bitten. Hintergrund sind die zu erwartenden Auswirkungen auf die Landwirtschaft.

Hintergrund ist, dass der Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe aus zwei Tiefbrunnen auf der Gemarkung von Zeiskam Trinkwasser für die öffentliche Versorgung gewinnt. Für diese Brunnen ist es laut Sitzungsvorlage nötig, ein Wasserschutzgebiet neu auszuweisen. Zwar sei die entsprechende Rechtsverordnung unbefristet, aber ein anderer einst unter Schutz gestellter Brunnen sei nicht mehr in Betrieb und dafür ein neuer gebohrt worden.

Besagte beide Brunnen liegen nördlich von Zeiskam nahe der Bebauungsgrenze Zeiskams. Das zu schaffende Wasserschutzgebiet erstreckt sich, Teile des Ortsrandes umfassend, in nord-nordwestlicher Richtung bis kurz vor die B 272.

Teils weitreichende Verbote

Von der Unterschutzstellung sind neben Zeiskam auch Hochstadt, Essingen und Lustadt betroffen. Nun soll besagte Schutzzone, die in mehrere Gebiete unterteilt sein soll, ausgeweitet werden. Je näher am Brunnen, umso weitreichender sind die Verbote. In der Kernzone, also in der unmittelbaren Umgebung, „sind alle die Wasserversorgung gefährdenden Handlungen untersagt“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Verboten ist demnach unter anderem Folgendes: Fahr- und Fußgängerverkehr, jede land- und forstwirtschaftliche sowie gärtnerische Nutzung, Anwendung chemischer Mittel für Pflanzenschutz, für Aufwuchs- und Schädlingsbekämpfung sowie zur Wachstumsregelung und Düngung. In der nächsten Zone, die den Brunnen in einem Umkreis von 50 bis 100 Metern umgibt, gelten etwas gelockerte Bestimmungen.

Friedhof und Kanalisation im Blick

Was das geplante Baugebiet am Bolzplatz in der Bahnhofstraße von Zeiskam anbetrifft, so könnten sich erhöhte Anforderungen bei Erdarbeiten und der Wasserwirtschaft ergeben. Deshalb will man sich mit dem Erschließungsträger abstimmen.

Die Ausdehnung einer der geplanten Zonen umfasst laut Sitzungsvorlage größere Teile des Siedlungsgebiets, woraus sich erhöhte Anforderungen bei der Überprüfung bestehender und beim Neubau von Kanalisation ergäben. Hier will man sich mit dem Ingenieurbüro abstimmen.

Gesetzesnovelle geplant

Im Verbandsgemeinderat wurde auf eine geplante Gesetzesnovelle hingewiesen, die vorsehe, dass im Wasserschutzgebiet kein Spritzmittel mehr zulässig sein soll. Das, so die Befürchtung, könnte eventuell bedeuten, dass auf Zeiskamer Gemarkung kein Gemüsebau mehr möglich sein wird und im ebenfalls betroffenen Weingarten kein Weinbau. Zudem könnte durch die geplante Ausweitung plötzlich auch der Zeiskamer Friedhof im Wasserschutzgebiet liegen. Angezweifelt wurde die Sinnhaftigkeit des neuen Wasserschutzgebietes auf Zeiskamer Gemarkung. Denn hier gebe es zwei wasserundurchlässige Schichten, die das Grundwasser bereits schützten.

Letztlich wurde, wie von Bürgermeister Gerald Job (FWG) vorgeschlagen, beschlossen, eine Fristverlängerung zu beantragen und das Thema von der Verwaltung aufarbeiten zu lassen.

Aktualisierung

Der Bericht wurde um eine genauere Lagebeschreibung der Brunnen und des geplanten Wasserschutzgebietes ergänzt.

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