Kreis Germersheim Freiheitsstrafe für Alkoholfahrt mit Diplomaten-Kennzeichen

Das Fahren in Schlangenlinien stoppte die Polizei in Rheinzabern.
Das Fahren in Schlangenlinien stoppte die Polizei in Rheinzabern.

Acht Monate auf Bewährung lautet das Urteil des Amtsgerichts Kandel gegen eine Frau, die bereits mehrfach Geldstrafen für Fahren ohne Führerschein unter Alkoholeinfluss erhalten hatte. Vergangenes Jahr führte die Frau erneut alkoholisiert ein Auto, diesmal mit Diplomaten-Kennzeichen, und sie beleidigte mehrere Polizisten, als sie in Rheinzabern (Kreis Germersheim) Schlangenlinien fahrend gestoppt worden war. Die Frau aus dem Umfeld des armenischen Honorarkonsulats, die seit vielen Jahren in Deutschland lebt, aber eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, hat keine diplomatische Immunität. Das hat die armenische Botschaft auf Nachfrage des Kandeler Amtsgerichts bestätigt. Deshalb kann sie auch bestraft werden. Die Angeklagte nutzte das Fahrzeug ursprünglich mit einem Fahrer, setzte danach die Fahrt aber für private Zwecke alleine fort.

Da die Dame bereits sechsmal wegen Trunkenheitsfahrten und Fahrens ohne Fahrerlaubnis von badischen Gerichten zu Geldstrafen verurteilt worden war, beantragte die Staatsanwaltschaft Landau diesmal eine Freiheitsstrafe von acht Monaten wegen der Trunkenheitsfahrt, schließlich hatte die Fahrerin 1,36 Promille, und weitere zwei Monate wegen Beleidigens der Polizisten. Insgesamt also zehn Monate auf Bewährung.

Die Richterin am Amtsgericht Kandel blieb mit insgesamt acht Monaten Freiheitsstrafe unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Bewährungsfrist dauert drei Jahre. Die Sperrfrist für einen Führerschein 18 Monate. Zudem muss die Verurteilte 3000 Euro an einen gemeinnützigen Verein bezahlen.

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