Kreis Germersheim Bürokratischer Hürdenlauf

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Rheinzabern. Der Fußballverein SV Olympia möchte sein Vereinsheim zusammen mit den Umkleideräumen verlegen (die RHEINPFALZ berichtete). In der Gemeinderatssitzung vom 8. Dezember 2016 beschlossen die Rheinzaberner Ratsmitglieder, den Wunsch des Vereins zu unterstützen. Dieser war schon vor Monaten in Form eines Antrags bei der Ortsgemeinde und mit der Bitte um Unterstützung beim Gemeinderat eingereicht worden. Deshalb wurde dem Verein vorgeschlagen, eine Bauvoranfrage zu stellen, um die Chancen für eine Umsetzung des Projekts noch vor dem Antrag einer kostenpflichtigen Baugenehmigung einschätzen zu können. Eine Prüfung zeigte jetzt: Für das entsprechende Gelände gibt es keinen Bebauungsplan.

Die Bauvoranfrage reichte der Verein am 24. Februar 2017 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim ein. Darin schlug der SV Olympia vier mögliche Standorte für ein neues Vereinsheim mit Umkleideräumen, sowie für den Bau eines weiteren Großspielfeldes im Bereich der Freizeitanlagen am Bauernwald vor. Diese liegen zwischen dem Bienwaldsaum und wenigen landwirtschaftlich oder als Baumschule genutzten Freiflächen am Rand eines Wohngebietes. Bis zur Gemeinderatssitzung am 8. März prüfte die Bauabteilung der Verbandsgemeinde die vier Standorte der Bauvoranfrage auf ihre Umsetzbarkeit. Das Ergebnis der Prüfung: „Alle Standorte liegen im unbeplanten Außenbereich.“ Das berichtete Verwaltungsmitarbeiter Udo Daut in der Sitzung. Und alle sind derzeit im übergeordneten, einheitlichen Regionalplan, planerisch als „Regionaler Grünzug“ und als „Vorranggebiet Wald und Forstwirtschaft“ eingetragen. Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde ist diese Fläche als „Wald“ eingetragen. Zwar gebe es einen Bebauungsplan „Freizeitanlage am Bauernwald“, dieser erstrecke sich jedoch nicht auf die Standort-Vorschläge des Vereins. Mitarbeiter der Jockgrimer Bauabteilung hätten mit den zuständigen Stellen der Kreisverwaltung geklärt, wie angesichts dieser Sachlage am besten weiter vorgegangen werden sollte, so Daut. Würde die Bauvoranfrage weiter verfolgt, könnte als Ergebnis herauskommen, dass das Bauvorhaben des SV Olympia unzulässig sei und nicht genehmigt würde. „Eventuell würde der negative Bauvorbescheid den Hinweis enthalten, dass das Verwirklichen des Vorhabens nur bei erfolgreicher Anpassung des Flächennutzungsplanes und gleichzeitiger Aufstellung eines Bebauungsplanes denkbar wäre.“ Dieses Szenario würde nicht nur den Verein, sondern auch die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde viel Zeit und Geld kosten. Deshalb schlug die Jockgrimer Verwaltung dem Verein vor, bei der Kreisverwaltung als Unterer Landesplanungsbehörde eine „landesplanerische Stellungnahme“ zu erwirken. Dafür müsste die Kreisverwaltung mit Fachbehörden sprechen und Argumente für und gegen das Projekt sammeln. Dadurch könnte eher abgeschätzt werden, ob der Neubau genehmigt werden könnte. Der Vorteil wäre, dass dem Verein vorerst keine Kosten entstehen würden. Er muss nur der Verwaltung alle erforderlichen Unterlagen zukommen lassen, ein Fachbüro muss noch nicht engagiert werden. Der Verein sei mit dem Vorschlag einverstanden, schrieb der Vorsitzende Willi Hellmann in einer Antwort-Mail am 9. März. „Sie können natürlich seitens der Verwaltung das Verfahren weiter betreiben, damit der Verein irgendwann weiß, wo er bei der Geschichte dran ist. Das Thema läuft ja erst 25 Jahre“, beschwerte er sich jedoch. Auch verstehe er nicht, warum andere Sportanlagen an der „Stelle errichtet werden durften“. Derzeit stellt die Bauabteilung alle Unterlagen zusammen und wird sie an die Kreisverwaltung Germersheim weiterleiten.

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