Kommentar Asylgesetzgebung: Neue Regeln müssen her

5f989c0031cd5cb9

Abschiebung trotz Fachkräftemangel: Das Vorgehen der Behörden entspricht den Spielregeln des Gesetzes. Doch diese Regeln gehören überarbeitet.

Verstehen muss man das nicht: Ein Mann protestiert in Moskau gegen den russischen Angriffskrieg und flieht danach aus dem Land. Dafür hat er in Deutschland alle Sympathien. Als Mediziner würde er gerne anfangen zu arbeiten. Dafür sollten ihm angesichts des Fachkräftemangels in der Bundesrepublik alle Türen offen stehen. Aber laut den Spielregeln der Asylgesetzgebung soll er nach Italien abgeschoben werden.

Mit der Vereinbarung namens Dublin-III bekommen die europäischen Länder mit langer Küstenlinie – Griechenland, Italien, Spanien – seit Jahren eine Last aufgebürdet, die sie nicht schultern können. Über das Meer reisen die meisten Flüchtlinge nach Europa ein, entsprechend sollen diese Länder für die Bearbeitung der Anträge zuständig sein. Wohin das führt zeigen die erbärmlichen Zeltstädte auf griechischen Ferieninseln, in denen Flüchtende hausen, während sie auf ihren Bescheid warten. Dass Familie Sokolnikov nicht einmal Fuß auf italienischen Boden gesetzt hatte, zeigt nur noch mehr, wie absurd das System ist.

Selbstverständlich muss Einwanderung geregelt sein. Doch die Dublin-III-Vereinbarung gehört überarbeitet, weil sie für Flüchtende und betroffene Länder schlicht ungerecht ist. Und natürlich können die Grenzen nicht einfach für alle russischen Staatsbürger geöffnet werden. Dies würde wohl von Putins Regime genutzt, um Spione oder Unruhestifter einzuschleusen. Aber all das darf nicht bedeuten, dass eine Einzelfallprüfung derzeit nicht möglich ist.

Dmitry Sokolnikov bleibt derzeit nur, auf ein anderes Detail im Paragrafen-Dschungel zu hoffen: Sollte die Niederlassungserlaubnis doch nicht erloschen sein, sieht alles wieder ganz anders aus.

x