Kreis Bad Duerkheim Wer Zuwendungen erhält
Bei der Entscheidung, an wen eine Geldauflage gezahlt werden soll, ist die „Liste der gemeinnützigen Einrichtungen“ das verbindliche Auswahlverzeichnis. Das Oberlandesgericht Zweibrücken führt sie für seinen Zuständigkeitsbereich „im Einvernehmen mit der Generalstaatsanwaltschaft“. 513 mögliche Empfänger sind darauf verzeichnet; auf Antrag können weitere aufgenommen werden. In der Liste stehen sich nicht nur regional tätige Organisationen, sondern auch bundesweit aktive Institutionen, von der Deutschen Herzstiftung bis zu Greenpeace, es finden sich Prominenten-Initiativen wie die Manuel Neuer Kids Foundation oder die Peter Maffay Stiftung, aber auch die ADAC Luftrettung GmbH. Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Frankenthal würden die Gelder zu 80 bis 90 Prozent gemeinnützigen Vereinen zugesprochen, die in der Region aktiv seien, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber. Soweit möglich, versuche man, einen Zusammenhang zwischen Tatvorwurf und „Wiedergutmachung“ über eine passende Organisation herzustellen. Der Pfälzische Verein für soziale Rechtspflege bekam 2013 nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit fast 447.000 Euro den den größten Teil der Zuweisungen. Nach der Höhe der Summen folgen der Malteser Hilfsdienst Frankenthal (18.750 Euro), das SOS-Kinderdorf Eisenberg (10.700 Euro) und der Verein Frauen für Frauen Frankenthal, Träger des Frauenhauses (10.600 Euro). (spi)