Deidesheim
Trainingsstrecke auf Weinbergwegen?
Vor knapp einem Jahr hatte der Skiverband zusammen mit der FWG Forst die Ausweisung einer Freizeit- und Trainingsstrecke für den Rollskisport bei Forst und Deidesheim beantragt und war damit auf großen Widerstand des Bauern- und Winzerverbands Süd gestoßen. Auch die Verwaltung hatte Bedenken gegen das Projekt. Nach einem Vor-Ort-Termin, an dem unter anderem Vertreter des Skiverbands sowie der Bauern- und Winzerschaften Deidesheim, Forst und Niederkirchen teilnahmen, legte der Skiverband dann einen modifizierten Antrag vor. Zu diesem liegen mittlerweile Stellungnahmen der örtlichen Verbände der Bauern- und Winzerschaft, der Kreisverwaltung als Untere Naturschutzbehörde und der Verkehrsbehörde vor. Am 1. Dezember beschäftigt sich der Stadtrat Deidesheim wieder mit dem Projekt, am 15. Dezember der Gemeinderat Forst.
Einzelne Kritikpunkte ausgeräumt
Laut Verwaltung sind in dem neuen Entwurf einzelne Kritikpunkte ausgeräumt. Der Skiverband will die Anzahl der Veranstaltungen auf zwei pro Jahr begrenzen, damit hat die Verwaltung keine Probleme. Eine Gefahr von Nutzungskonflikten wird jedoch gesehen, wenn die Strecke erst einmal vermessen, nach offiziellen Normen eingerichtet (homolegiert), und der Verlauf im Internet abrufbar ist. „Gerade bei Darstellung im Internet und daraus folgender Nutzung außerhalb von Wettbewerben ist die Haftungsfrage ungeklärt, und es kommen wieder Punkte wie Streckensauberkeit, Unfallgefahr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Ähnliches zum Tragen“, heißt es in den Unterlagen für den Stadtrat. Was die Sauberkeit der Strecke angeht, so macht der Skiverband in seinem Antrag allerdings deutlich, dass der Veranstalter dafür haften soll.
Nach Auffassung der Verwaltung sind Mehrfachnutzung und mögliche Nutzungskonflikte in geringerem Ausmaß „sicherlich auch heute schon“ gegeben. Durch ein „Bewerben“ des Streckenverlaufs im Internet könnten sie sich jedoch verstärken. „Wie unterschiedlich die Aspekte betrachtet werden können, zeigen auch die konträren Stellungnahmen der Bauern- und Winzerschaften“, so die Verwaltung weiter. Während die Bauern- und Winzerschaft Deidesheim „mit dem Antrag leben“ könne, stünden die Ortsverbände Forst und Niederkirchen ihm weiter kritisch gegenüber. Die Verwaltung spricht deshalb keine Beschlussempfehlung aus.
Natura2000-Verträglichkeitsprüfung nötig
Vorgesehen sind zwei Strecken, eine führt durch Forster und Deidesheimer Gemarkung (Meisenbrunnen), eine zweite nur durch Deidesheimer Gelände (Hofstückrunde). Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Strecken durch das Vogelschutzgebiet „Haardtrand“ und das Naturschutzgebiet „Forster Bruch“ verlaufe. In einem Naturschutzgebiet sei es verboten, Schrifttafeln anzubringen sowie Volksläufe oder ähnliche Veranstaltungen zu organisieren. „Gegebenenfalls ist eine Befreiung der Verbote bei der SGD Süd als Oberer Naturschutzbehörde einzuholen.“ Für die Streckenführung durch das Vogelschutzgebiet „Haardtrand“ sei eine Natura2000-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.