Kreis Bad Duerkheim Neustadt: Stadt gewinnt vor dem Landgericht

Der Immobilien-Unternehmer Winfried Müller muss die Skulptur „Mensch im Widerstreit“ an die Stadt zurückgeben und die Verfahrenskosten der Auseinandersetzung tragen. Dieses Urteil hat das Landgericht Frankenthal gestern verkündet. Wie berichtet, stand die Skulptur vor der ehemaligen Sparkassenfiliale am Neustadter Strohmarkt. Der Teil des Bürgersteigs gehört zu Müllers Grundstück. Als sich die Stadt und der Unternehmer im Streit um Baugenehmigungen überwarfen, weigerte sich Müller die vorübergehend in einer Garage abgestellte Skulptur wieder herauszugeben. Sie hat einen reinen Materialwert von 15.000 Euro. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Müller kann binnen vier Wochen nach Zugang der Urteilsbegründung beim Oberlandesgericht in Berufung gehen. (wkr)

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