Kreis Bad Duerkheim Am Ende bleibt es beim Strafbefehl

Als wenig glaubhaft haben Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Rockenhausen jüngst die Einlassungen eines 30-Jährigen aus dem Landkreis Bad Dürkheim eingestuft. Der Mann soll am 22. Oktober 2018 am Angriff von gewaltbereiten FCK-Fans auf einen Regionalzug mit Anhängern des MSV Duisburg am Bahnhof Imsweiler beteiligt gewesen sein.

Nach knapp einer Stunde Verhandlung und zwei kurzen Beratungen mit seiner Anwältin hat der Angeklagte seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 30 Euro dann allerdings zurückgenommen. Die Vernehmung der Zeugen fiel damit unter den Tisch. Schon zu Beginn der Verhandlung machte die Anwältin des Angeklagten deutlich, dass es ihrem Mandanten darum geht, das Strafmaß abzumildern. Da der 30-Jährige sich bei der Bundeswehr für acht Jahre als Zeitsoldat verpflichtet hat, muss er auch disziplinarrechtliche Konsequenzen befürchten, von einer Degradierung war die Rede. Vor dem Wehrgericht der Bundeswehr werde er sich verantworten müssen, wenn es bei dem Strafbefehl bleiben werde, machte die Anwältin deutlich. Der Mann wollte nach eigener Aussage bei der Bundeswehr seine Karriere weiter voranbringen, Feldwebel werden und sein Fachabitur ablegen. Dies sei wegen des schwebenden Verfahrens nicht möglich. Das war auch die Begründung, warum er als einziger der beteiligten FCK-Anhänger gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte und seinen Fall vor Gericht verhandelt haben wollte. In seiner Aussage bestritt der Berufssoldat dann, sich an dem Angriff in Imsweiler überhaupt aktiv beteiligt zu haben. Mit den Worten: „Ich bin eigentlich ein Schisser“ unterstrich der Angeklagte gleich mehrfach während seiner Vernehmung, dass er zu feige gewesen sei, um sich an den geplanten Übergriffen auf Fans des MSV Duisburg zu beteiligen. Er gab an, lediglich als Fahrer teilgenommen zu haben. Laut seiner Aussage hatte ein Bekannter, der noch in Imsweiler von der Polizei verhaftet worden war, ihn zur Fahrt in die Nordpfalz überredet. Darüber geben auch Chat-Protokolle Auskunft, die dem Gericht vorlagen und die während der Verhandlung verlesen wurden. Aus ihnen geht hervor, dass sich der Angeklagte mit dem später verhafteten Mittäter in Kaiserslautern treffen wollte. Am dortigen Opel-Kreisel kamen die gewaltbereiten FCK-Fans, die laut Gericht der sogenannten Ultra-Szene zuzuordnen sein sollen, am Vormittag zusammen, um gemeinsam nach Imsweiler zu fahren. Hier stieg der Bekannte des Angeklagten in dessen Auto ein. Erst beim Eintreffen in Imsweiler, als sein Auto bereits von dunkel gekleideten Personen umringt gewesen sein soll, so dass er sich nicht mehr entfernten konnte, will der Angeklagte erkannt haben, worum es ging. Im Lauf der Vernehmung räumte der Angeklagte aber ein, dass er eine Sturmhaube zur Vermummung im Auto mitgeführt habe. Als der Angriff auf die Regionalbahn begann, habe er sich in den nahen Wald abgesetzt, gab der Angeklagte weiterhin zu Protokoll. „Ich bin weggerannt, als mir bewusst wurde, dass ich das nicht will“, sagte er. Mittlerweile habe er mit der Szene gebrochen, ließ der 30-Jährige außerdem verlauten. Er sagte, dass er sich „in der Szene jetzt nicht mehr zeigen könne“, Angst vor Repressalien habe. All dies wirkte wenig überzeugend auf Gericht und Staatsanwaltschaft. „Eine geständige Einlassung hört sich anders an und wegen der Chat-Protokolle sind ihre Aussagen nicht glaubwürdig“, so die Staatsanwaltschaft. Nach erneuter Beratung zog der Angeklagte daraufhin seinen Einspruch zurück.

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