Donnersbergkreis Mietwerttabelle in korrigierter Form

Fehlerbehaftet war leider die Grafik, die zu unserem Bericht über die aktuelle Mietwerterhebung im Donnersbergkreis in der Montagausgabe erschienen ist. Irrtümlich wurden bei den Mietkategorien II und III die dazugehörigen Verbandsgemeinden vertauscht. Unter Kategorie II wurden die Verbandsgemeinden genannt, die eigentlich zur Kategorie III gehören und umgekehrt. Dadurch stimmte die Zuordnung der Mietwerte nicht mehr. Auch ein Wert in der Spalte der Fünf-Personen-Wohnungen war falsch. Aus diesem Grund drucken wir hiermit eine korrigierte Version dieser Tabelle ab. Wir bitten, diese Fehler zu entschuldigen. Bei dem Thema, das im Kreisausschuss diskutiert wurde, geht es um die Mietobergrenzen, bis zu denen die Kreisverwaltung für Bezieher von Grundsicherung und Arbeitslosengeld II die Miete übernimmt. Diese Werte waren im Auftrag der Kreisverwaltung von einem Fachbüro neu ermittelt worden. Laut Landrat Rainer Guth hatte der Kreis zuletzt bei Sozialgerichtsverfahren zunehmend schlechte Karten, da die letzte Erhebung dieser Art noch aus dem Jahr 2010 rührt. Wegen der großen Unterschiede der Wohnungsmärkte muss der Kreis durch ein „schlüssiges Verfahren“ die „Angemessenheit“ von Miethöhen für die Bezieher von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung selbst definieren.

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