Donnersbergkreis Donnersbergkreis: Mann wegen Körperverletzung eines Kindes verurteilt

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 90 Tagessätzen a 15 Euro.  Foto: DPA
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 90 Tagessätzen a 15 Euro.

Wegen Körperverletzung ist ein 46-jähriger Mann aus dem Donnersbergkreis vor dem Amtsgericht Rockenhausen zu einer Geldstrafe von insgesamt 1350 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte laut Anklage seinen knapp neun Monate alten Sohn ins Gesicht geschlagen und dem kleinen Jungen heftige Verletzungen zugefügt.

Kind wurde mehrfach geschlagen



Sichtlich nervös und peinlich berührt erschien der 46-Jährige im Gerichtssaal. Zwischen dem 1. und 14. August 2015 soll er dem damals neun Monate alten Kind mehrfach Schläge auf beide Wangen versetzt haben. Das Kind erlitt schwere Schmerzen und Hämatome im Gesicht. Fotos, die dem Gericht vorlagen, zeigten den Jungen mit Striemen auf beiden Wangen. Die anwesende Gutachterin sagte aus, dass diese Verletzungen durchaus durch Schläge mit der flachen Hand zustande gekommen sein könnten.
Auf die Frage des Richters, ob er das Kind geschlagen habe, antwortete der Mann mit „Ja“. Die Frage nach dem Warum beantwortete er mit: „Ich weiß es nicht.“

Staatsanwalt forderte 1800 Euro Geldstrafe



Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 1800 Euro. Der Verteidiger erachtete dagegen eine Summe von 1200 Euro als passend. Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu 90 Tagessätzen a 15 Euro. Das „rudimentäre Geständnis“ und die Tatsache, dass keine weiteren Gesetzesverstöße vorlagen, seien dem Angeklagten zugute gekommen. Eine Misshandlung von Schutzbefohlenen sei nicht erkennbar, „aber sie haben eine Körperverletzung gegen ein sehr kleines Kind begangen, dem schwächsten Glied der Gesellschaft“, sagte der Richter zu dem 46-Jährigen, der das Urteil annahm und auf weitere Rechtsmittel verzichtete. Kontakt zu dem Jungen hat der Mann übrigens seit dem Vorfall nicht mehr.

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