Kaiserslautern „Stundungen bis zum Sankt-Nimmerleinstag“

375.000 Euro fordert Michael Becker (rechts) mit seinem Anwalt Markus Schütz vom FCK.
375.000 Euro fordert Michael Becker (rechts) mit seinem Anwalt Markus Schütz vom FCK.

Im Landgericht gaben sich zwar kein Ciriaco Sforza oder ein Hans-Peter Briegel die Ehre. Aber der in Kaiserslautern geborene Spielerberater Michael Becker ist auch wer in der Welt des Profifußballs, in der es vordringlich um eines geht: Geld, Geld und noch mal Geld. So auch gestern. Becker fordert mit seiner International Football Consulting 375.000 Euro vom FCK, die aus dem Wechsel von Torsteher Julian Pollersbeck zum Hamburger SV im Sommer 2017 resultierten – und beruft sich auf einen Vertrag mit dem FCK, datiert vom 26. September 2016, in dem eine je nach Ablöse gestaffelte Geldzahlung vereinbart wurde, falls Becker seinen damaligen Schützling Pollersbeck bei einem Verein unterbringt, der bereit ist, eine Ablöse dafür zu zahlen, dass er sein Tor hütet. Pollersbeck wechselte im Sommer 2017 zum Hamburger SV, die Ablöse soll 3,5 Millionen Euro betragen haben, daraus errechnet der Spielerberater seinen Anteil von 375.000 Euro. Sein Pech: Der Vertrag wurde lediglich vom damaligen Sportvorstand Uwe Stöver unterschrieben, es fehlt die zweite Unterschrift eines Vorstandes. Auch wurde die Vereinbarung nicht eingehalten, dass Pollersbeck mindestens zwölf Spiele für den FCK absolviert. Für Becker, der das Geschehen neben seinem Rechtsvertreter Markus Schütz am Tisch der Kläger verfolgte, erklärte der Anwalt, die Anzahl der Pflichtspiele stehe zwar im Vertrag, habe aber gar nicht absolviert werden können, da Pollersbeck vorzeitig zum HSV wechselte. Der „kometenhafte Aufstieg“ des Torstehers sei bei Vertragsabschluss nicht absehbar gewesen. Becker habe einfach nicht daran gedacht, auf die zweite Unterschrift im Vertrag zu drängen, aber diese juristische Hürde sei mit Leichtigkeit zu nehmen. Der aus Kaiserslautern stammende Spielerberater sei „nicht irgendeine Laufkundschaft, die mal beim FCK vorbeischaute, um schnell ein Geschäft zu machen“. Becker sei Jahrzehnte für den Verein tätig gewesen, habe viele Transfers mit ihm gemacht, und schließlich habe der Transfer von Pollersbeck dem FCK Einnahmen beschert, „ohne die der Laden dicht gemacht worden wäre“. Der Anwalt des FCK reagierte emotionslos. Moral und Spielervermittlungsromantik führten zu keinem rechtlichen Anspruch. Das Vereinsregister sage klipp und klar, was Sache ist. Im übrigen habe Becker in Sachen Pollersbeck keine Vermittlungsleistungen erbracht, der HSV sei auf den FCK zugekommen. Der Anwalt Beckers konterte dies mit dem Verweis darauf, es komme auf den Geist des Vertrages an. Becker sei nicht untätig gewesen, habe in Sachen Pollersbeck den Markt eruiert, habe unzählige Telefonate geführt, pikanterweise auch mit FCK-Geschäftsführer Sport Martin Bader, als der in gleicher Funktion für Hannover 96 tätig gewesen sei, Becker wisse, wie das Geschäft läuft. Der Anwalt des FCK lehnte jegliche Zahlungen des Vereins ab und ging auch nicht auf das Angebot der Becker-Seite ein, „Stundungen bis zum Sankt-Nimmerleinstag“ zu gewähren. Da keine gütliche Einigung möglich ist, wird die dritte Zivilkammer den Fall entscheiden. Verkündungstermin ist am 1. März um 12 Uhr im Justizzentrum. Sport

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