Kaiserslautern Stadt fordert Veranstalter von Protesten gegen Corona-Maßnahmen zur Anmeldung auf

Nach dem Peak Ende Dezember sank die Teilnehmerzahl der Proteste, am Montag waren es wieder etwas mehr als in der Woche zuvor.
Nach dem Peak Ende Dezember sank die Teilnehmerzahl der Proteste, am Montag waren es wieder etwas mehr als in der Woche zuvor.

Die Stadt Kaiserslautern appelliert an die selbst ernannten „Montagsspaziergänger“, ihre Veranstaltungen anzumelden. Nachdem das im Dezember erlassene Verbot derartiger Versammlungen in der vergangenen Woche aufgehoben wurde, protestierten am Montag erneut Hunderte gegen Corona-Maßnahmen, ohne dass sich jemand als Veranstalter bekannte.

Nachdem im Dezember immer mehr Menschen unangemeldet montags durch Kaiserslautern zogen, erließ die Stadt am 22. Dezember eine Allgemeinverfügung, die derartige Versammlungen verbot, und verlängerte diese am 10. Januar. Seit dem 21. Januar sind Ansammlungen unter der Auflage der Maskenpflicht und des Abstandsgebots wieder erlaubt.

„Das Versammlungsrecht ist ein sehr hohes Gut und ein Verbot muss Ultima Ratio bleiben“, betont Bürgermeisterin Beate Kimmel (SPD), zuständig für das Referat Recht und Ordnung. Doch „wer Rechte hat, hat auch Pflichten“ und trage Verantwortung für sein Tun. Den Teilnehmern solcher „Montagsspaziergänge“ sei es wichtig, „ihre Meinung zu den Corona-Verordnungen kund zu tun, oftmals gerade unter Missachtung derselben“. Damit niemand die Organisierenden für die Missstände haftbar machen kann, finden die Veranstaltungen anonym statt, resümiert Kimmel.

Dass erst ein Verbot verhängt und nun wieder aufgehoben wurde, erklärt sie mit der Verhältnismäßigkeit: Als sehr viele Menschen protestierten, habe man strenger vorgehen müssen, inzwischen sei die Anzahl gesunken und die Demonstrationen seien friedlich verlaufen, weswegen Auflagen ausreichend seien.

Dennoch gelte generell: „Versammlungen müssen angemeldet werden“, betont Kimmel, „aber sie sind nicht genehmigungspflichtig.“ Denn die Versammlungsfreiheit „ist ein Grundrecht, für dessen Ausübung keine Erlaubnis erteilt werden muss“. Wer eine Veranstaltung anmeldet, bekomme lediglich eine Bestätigung dafür von der Stadt; allerdings werde sie auch von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig gemacht, damit Sicherheit und Ordnung während der Demonstration gewährleistet sind. So werde die geplante Wegestrecke mit Kundgebungsplätzen, die Anzahl der Teilnehmenden und Mittel zur Meinungsäußerung wie Megafone oder Banner abgefragt. „Die Durchführung soll in Kooperationsgesprächen zwischen Veranstalter, Stadt und Polizei besprochen werden“, sagt Kimmel, „wir wollen niemanden drangsalieren.“

Dies diene dem Schutz aller Beteiligten, denn im Falle von Gegendemonstrationen können so Maßnahmen ergriffen werden, um Risiken zu reduzieren. Außerdem könne so eine Beeinträchtigung Dritter, zum Beispiel durch Verkehrsregelungen, minimiert werden.

Ziel des Appells der Stadt sei, dass sich jemand als Organisator bekenne, bestätigt die Bürgermeisterin. Dies wurde bisher stets unterlassen, auch auf Lautsprecherdurchsagen der Polizei während der Proteste. Deshalb hat die Polizei in den vergangenen Wochen wegen der Teilnahme an verbotenen Versammlungen Personalien abgefragt und Bußgelder verhängt, am Montag dieser Woche bei Personen, die gegen die Auflagen verstoßen haben. „Wenn sich ein Veranstalter meldet, würde dies Vertrauen schaffen, denn man kann miteinander reden“, bekräftigt sie ihren Appell.

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