Kaiserslautern Makler und Anwalt vor Gericht

Unter der Anklage des Betrugs und anderer Delikte stehen seit gestern ein Makler und ein Rechtsanwalt aus Kaiserslautern vor dem Amtsgericht. Ihnen wird vorgeworfen, bei einem geplatzten Immobiliengeschäft im Jahr 2010 zu Unrecht Provisionen und Anwaltsgebühren kassiert zu haben.

Im Oktober 2009 nimmt eine Firma mit Sitz in Kaiserslautern geschäftlichen Kontakt mit einer Firma in München auf. Inhalt der Botschaft aus der Pfalz: Ein „sehr seriöser und finanziell potenter Großkunde aus dem osteuropäischen Raum“ habe starkes Interesse am Kauf einer Immobilie im fränkischen Ochsenfurt. Die Sache müsse allerdings „aus Steuergründen“ recht schnell über die Bühne gehen, ob man nicht sogleich ein Exposé von dem Objekt bekommen könne? Die Antwort aus München lässt nicht lange auf sich warten. Für einen Kaufpreis von rund 1,3 Millionen Euro bietet die Firma die Immobilie ihren pfälzischen Makler-Kollegen an. Kurz darauf wechseln bereits die Entwürfe für entsprechende Kaufverträge per elektronischer Post zwischen Kaiserslautern und Berlin. Sie enthalten allerdings eine etwas besondere Klausel: Die Makler-Provisionen für das Geschäft sollen bereits fällig werden, wenn der Kaufvertrag notariell bestätigt ist – und nicht erst dann, wenn der Kaufpreis für das Objekt auch wirklich geflossen ist. „Das ist eine Vereinbarung, die in unserem Geschäft durchaus üblich ist.“ Mit der festen Stimme eines ehrbaren Kaufmanns lässt der 43-jährige Ex-Immobilienmakler am gestrigen Dienstag diesen Satz vor dem Amtsgericht Kaiserslautern fallen. So, als könne er sich gar nicht erklären, warum er wegen dieses Geschäfts von vor fünf Jahren bereits zum zweiten Mal vor einem Schöffengericht steht. Angeklagt wegen Betrugs und anderer Delikte, gemeinsam mit einem Kaiserslauterer Rechtsanwalt. Ursprünglicher Kläger vor der Kaiserslauterer Justiz: Die Firma aus München, denn die Verkaufsprovisionen für das Objekt in Ochsenfurt sind zwar Anfang des Jahres 2010 von München nach Kaiserslautern geflossen, der Kaufpreis des angeblich „potenten Großkunden“ in die Gegenrichtung jedoch nicht. Der Deal war also geplatzt, die Münchner Maklerfirma um rund 86.000 Euro ärmer. In einem ersten Prozess im vergangenen Jahr wurde die Anklage gegen den ehemals „selbstständigen Handelsvertreter“ aus Mangel an Beweisen niedergeschlagen. Doch ein anderer Beteiligter am dubiosen Deal zwischen Kaiserslautern und München, der damals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, hatte ein umfangreiches Geständnis über die Umstände des damaligen Geschäfts abgelegt. Also wird das Verfahren gegen den Makler und seinen Rechtsbeistand seit gestern noch einmal aufgerollt. Die Positionen der Parteien sind schnell erzählt: Der Staatsanwalt wirft dem Ex-Makler vor, das Geschäft von Anfang an „in betrügerischer Absicht“ eingefädelt zu haben. Der Mann habe gewusst oder wissen müssen, dass es den angeblichen „Großinvestor aus Osteuropa“ gar nicht gab. Auch sei die Firma, für die er als selbstständiger Handelsvertreter arbeitete, „kaum mehr als eine Postadresse am Stiftsplatz in Kaiserslautern“ gewesen. Obendrein bestehe der begründete Verdacht, dass der Makler am Telefon sogar unter falschem Namen mit den Münchner Kollegen verhandelt habe. Dem Kaiserslauterer Rechtsanwalt hält die Anklage vor, dem Makler bei seinem dubiosen Geschäft geholfen zu haben. Er soll bei der Formulierung der Kaufverträge „durch die Darstellung falscher Tatsachen“ bei den Geschäftspartnern „einen Irrtum erweckt und dadurch einen finanziellen Vorteil erlangt“ haben, wie es im Juristen-Deutsch heißt. Das gelte zum einen für eine „Bonitätsprüfung“ des angeblichen Käufers aus Osteuropa durch den Anwalt, der damit als „solventer Kunde“ dargestellt wurde. Dazu komme die umstrittene Provisionsklausel für den Kaiserslauterer Makler, die der Anwalt in den Kaufvertrag aufnahm. Schließlich habe der Anwalt nach Angaben von Zeugen „erheblichen Druck gemacht, damit die Provisionen auch möglichst schnell fließen.“ Die beiden Angeklagten und ihre Anwälte widersprechen naturgemäß allen diesen Vorwürfen. Der Makler habe „nur seinen Job gemacht“ und sei für Erfüllung des Kaufvertrags nicht verantwortlich. Und der Rechtsanwalt habe seinem Mandanten nur geholfen, einen rechtlich einwandfreien Vertragsentwurf für den Verkauf der Immobilie und die darin enthaltene Provisionsvereinbarung zu erstellen. Auch im Fall des Anwalts wurde übrigens die Anklage in einem ersten Prozess fallen gelassen, er befindet sich ebenfalls bereits zum zweiten Mal in dieser Sache vor Gericht. Unstrittig blieben beim ersten Verhandlungstag nur die finanziellen Vorteile, die die beiden Angeklagten aus diesem Geschäft erzielten: Der Makler erhielt von seiner Firma eine Provision von 25.000 Euro, die allerdings auf das Konto seiner Lebensgefährtin floss. „Ich war zu diesem Zeitpunkt in der Insolvenz“, lautete gestern seine Begründung. Und der Rechtsanwalt stellte für seine Dienstleistung eine Rechnung von rund 2500 Euro, die er nach eigenen Angaben auch tatsächlich bekam. Der Prozess wird am 24. Februar fortgesetzt.

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