Lautersheim Wiederkehrende Beiträge: Gerade eben die Kurve gekriegt

Schwierige Geburt: Auch in Lautersheim wurden jetzt Wiederkehrende Beiträge eingeführt.
Schwierige Geburt: Auch in Lautersheim wurden jetzt Wiederkehrende Beiträge eingeführt.

2020 hatte die Landesregierung beschlossen, dass grundsätzlich in allen Kommunen Wiederkehrende Beiträge (WkB) für den Straßenausbau einzuführen sind. Seither mussten alle Städte und Gemeinden eine entsprechende Satzung verabschieden. Die Lautersheimer waren störrisch. Nach dem jüngsten Beschluss winkt dem Dorf ein Bonbon.

Vor einigen Monaten lag auch beim Lautersheimer Gemeinderat ein Beschlussvorschlag auf dem Tisch, wonach eine Satzung zur Erhebung von Wiederkehrenden Beiträgen (WkB) zu verabschieden war. Doch das Gremium wehrte sich mehrheitlich dagegen, diesem zu folgen. „Hauptkritikpunkt war, dass diese Entscheidung von oben aufoktroyiert war“, erinnerte Ortsbürgermeister Thomas Mattern bei der Ratssitzung am Donnerstag. Die Mandatsträger hätten nicht eingesehen, weshalb sie für eine Satzung die Hand heben sollten, wenn ihnen das Land keine Wahl lässt, anders zu entscheiden. Das stellte auch Markus Salzmann noch einmal heraus.

Julien Schönfeld, der zuständige Sachbearbeiter aus dem Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeinde Göllheim, stellte klar: „Aufgrund eines Gesetzes können keine Beiträge von den Einwohnern erhoben werden. Das geht nur auf der Basis einer Satzung und diese wird nun mal vom Gemeinde- oder Stadtrat beschlossen.“ Ab dem 1. Januar 2024 seien „Einmalbeiträge faktisch nicht mehr existent“, so Schönfeld.

Die Bürger sind immer zu beteiligen

Verwaltungschef Steffen Antweiler (FWG) verdeutlichte: „Auch wenn Sie jetzt keine Satzung verabschieden wollen, werden Sie nicht verhindern, dass ab dem nächsten Jahr der Ausbau von Straßen nur noch über das System der Wiederkehrenden Beiträge möglich sein wird.“ Keiner Kommune – und sei sie noch so wohlhabend – sei es gestattet, Verkehrswege zu sanieren, ohne ihre Bürger an der Finanzierung zu beteiligen. Das Paradebeispiel sei Ingelheim, so Antweiler. Die Stadt sei aufgrund ihrer Gewerbesteuereinnahmen (Stichwort: Böhringer) zwar reich, sei aber per Gesetz trotzdem gezwungen, sich einen Teil des Aufwands für den Straßenausbau bei der Bevölkerung zurückzuholen. Oft werde befürchtet, dass die Gemeinden aufgrund der WkB mehr in die Verkehrsflächen investieren als nötig. „Das ist nicht so, denn die Kommunen haben ja auch immer einen Eigenanteil von bis zu 30 Prozent der Kosten selbst zu tragen“, sagte Antweiler.

Die WkB fielen auch nur dann an, wenn Straßen wirklich ausgebaut werden und nicht regelmäßig anlasslos jedes Jahr. Mattern wies darauf hin, dass es zudem Verschonungsfristen für diejenigen gebe, die vor Kurzem erst hohe Einmal- oder Erschließungsbeiträge zu entrichten hatten. Der Erste Beigeordnete Mathias Baade kritisierte: „Die Anwohner von klassifizierten Straßen sind benachteiligt durch das neue System.“ Antweiler konterte: „Das ist tatsächlich so, aber das gilt mit oder ohne Satzung.“ Wer sein Haus an einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße hat, musste sich bisher nur an der Sanierung der Gehwege und der Straßenbeleuchtung beteiligen, für die Fahrbahnen selbst waren keine Beiträge zu entrichten. Jetzt werden diese Leute als Teil der Solidargemeinschaft bei der Sanierung von Gemeindestraßen auch zur Kasse gebeten. Ortschef Mattern betonte: „Für die Mehrheit der Lautersheimer bedeuten die WkB aber eine Verbesserung.“ Die Einmalbeiträge hätten oft für den einzelnen Anlieger bei 15.000 bis 20.000 Euro gelegen. Im Übrigen zahlten nun auch alle mit, wenn an klassifizierten Straßen Gehsteige oder die Beleuchtung instandgesetzt werden.

Nicht alle sind überzeugt

Ein kleines Bonbon stellte Antweiler noch in Aussicht: „Wenn Sie bis zum 31. Dezember eine Satzung zur Erhebung von WkB auf den Weg bringen, erhält die Verbandsgemeinde pro Einwohner fünf Euro vom Land. Letztendlich wird sich das auf die Höhe der Umlagen auswirken, die unsere Ortsgemeinden an uns zu entrichten haben“, erläuterte der VG-Bürgermeister. Wirklich überzeugt von den vorgetragenen Argumenten waren nicht alle der Mandatsträger des Gremiums, was wegen vieler fehlender Mitglieder nur gerade eben so beschlussfähig war. Vier Anwesende stimmten der Verabschiedung der Beitragssatzung zu, aber drei votierten dagegen.

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