Grünstadt Wählen, so einfach wie Kaffee kochen?

Wählen ist so einfach wie Kaffee kochen? Eher nicht, es handelt sich dabei um eine spitzfindige Angelegenheit und ist nicht unbedingt bürgerfreundlich, was eine Frage zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl von RHEINPFALZ-Leser Wolfgang Schumacher zeigt. Für Verunsicherung gesorgt haben bei ihm die Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl in Grünstadt. Dem Bürger ist aufgefallen, dass auf dem Wahlzettel zwar erklärt ist, dass man kumulieren (Anhäufeln von bis zu drei Stimmen auf einen Bewerber) und panaschieren (Verteilung der Stimmen auf Bewerber aus verschiedenen Listen) darf. Dass man aber auch einzelne Kandidaten von der Liste streichen kann, die man gewählt hat, dies sei in den Wahlunterlagen nirgendwo erklärt. Schumacher fragt sich, ob es dadurch nicht zu einer Verzerrung des Wahlergebnisses kommen könne, da der Wähler auf diese Möglichkeit nicht explizit hingewiesen werde. Bei der Gestaltung der Stimmzettel werde eine Vorlage aus der Kommunalwahlordnung übernommen, erklärte Joachim Meyer, geschäftsführender Beamter, bei der Stadtverwaltung Grünstadt. Er bestätigte, dass die Möglichkeit, Namen zu streichen, auch in der offiziellen Vorlage des Landeswahlleiters in Bad Ems nicht erläutert sei. Daher habe man sie auch bei den Stimmzetteln in Grünstadt nicht übernommen. „Auf diese Möglichkeit wird aber in einem offiziellen Merkblatt zu den Kommunalwahlen hingewiesen, dass wir in amtlichen Bekanntmachungen und auf unserer Homepage veröffentlicht haben“, erklärt Meyer. Dass noch mehr Bürger eine solche Erklärung auf den Stimmzetteln vermissen, ergab die Auskunft beim Büro des Landeswahlleiters in Bad Ems. „Es ist tatsächlich so, dass es öfter Nachfragen deswegen gibt“, erklärt die dortige Mitarbeiterin Sandra Caspary. „Die Streichung ist keine aktive Stimmabgabe“, lautet ihre Erklärung. Aus diesem Grund werde auf diese Möglichkeit nicht hingewiesen. Dies sei durch das Landesgesetz geregelt. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, zu überlegen, ob man in dieser Sache etwas ändern wolle. Das sollte der Gesetzgeber, denn dem Bürger ist es egal, ob er seine Stimme „aktiv“ oder „passiv“ abgegeben hat. Letztendlich zählt doch, dass dabei das gewünschte Ergebnis rauskommt. Wie beim Kaffeekochen.

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