Grünstadt Plakatverbot: „Pro Ost“ schaltet Anwalt ein

Die Bürgerinitiative „Pro Ost“ setzt sich wegen seiner Protesttransparente gegen die neue B 271 zwischen Kallstadt und Herxheim mit der Kreisverwaltung jetzt juristisch auseinander. Der Verein sieht sie als Mittel zur Meinungsäußerung gar verfassungsmäßig geschützt. Das Kreisbauamt dagegen bleibt bei seiner Auffassung, dass die Tafeln an dieser Stelle bau- und verkehrsrechtlich nicht zulässig sind.

Die Kreisverwaltung hatte den Vorsitzenden des Vereins „Pro Ost“, Gero Kühner aus Herxheim am Berg, aufgefordert, die „Werbetafeln“ zu entfernen, weil für sie keine bauaufsichtliche Genehmigung vorliege. Eine solche konnte laut Kreis „auch nicht in Aussicht gestellt werden“, weil solche Tafeln im Außenbereich, sprich: außerhalb von Ortschaften, generell nicht erlaubt sind. Unter die Ausnahmen, die der einschlägige Paragraf 52 der Landesbauordnung zulässt, fallen besagte Hinweisschilder auch nicht. Dem Verein wurde unter Androhung eines Zwangsgeldes von 1000 Euro auferlegt, die Schilder bis vergangenen Freitag zu beseitigen. Am Freitagnachmittag ging im Kreishaus das Schreiben des Anwalts der Initiative ein, der der Auffassung der Verwaltung widerspricht: Es handle sich nicht um eine Werbeanlage, schreibt Harald Pankalla (Bad Dürkheim), sondern um eine vom Grundgesetz (Artikel 5) geschützte Meinungsäußerung. Nach dem Gesetz müsse eine Werbeanlage der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen, so der Anwalt. Die sieht Pankalla nicht gegeben: „Die Plakate besitzen keine werbliche Funktion und erzielen keinen Werbeerfolg.“ „Äußerst merkwürdig“ nennt es Pankalla, dass die Streckenkontrolle des Landesbetriebes Mobilität (LBM) – sie hatte die „Pro-Ost“-Schilder moniert – „nur die Plakate meines Mandanten, nicht die tatsächliche Werbung, unter vielen nur zum Beispiel ,SWR 3 Comedy Festival’, beanstandet haben soll. Soll mein Mandant durch Baurecht mundtot gemacht werden?“, fragt der Anwalt. Die Meinungsfreiheit beziehe sich nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf ihre Verbreitungsform. Wer seine Meinung kundtue, dürfe dazu auch die Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Äußerung verspreche, verweist Pankalla auf verschiedene Urteile. Auf mehreren Seiten geht der Anwalt auf die langwierige Diskussion um die neue B 271 und die Situation speziell in Herxheim ein. Wie berichtet, strebt die Gemeinde an, dass möglichst rasch mit der Planung für die Westtrasse um den Ort herum begonnen wird, damit Herxheim nicht zwischen die Fronten der Kirchheimer Umgehung im Norden und dem Südabschnitt von Bad Dürkheim gerät. Für die Tafeln der Befürworter einer Westumgehung Kirchheims, die jahrelang vor dem Ort gestanden hätten, habe die Kreisverwaltung „niemals eine Baugenehmigung gefordert“. Von anderen Hinweisen des LBM auf unzulässige Plakatierung ist im Kreishaus nichts bekannt. Dass der Anwalt seinen Widerspruch speziell auf den Charakter einer Werbeanlage abgestellt habe, ändere „im Endeffekt nichts“, so der Beigeordnete Frank Rüttger zur RHEINPFALZ: „Es ist eine bauliche Anlage, die so im Außenbereich ohne Genehmigung nicht stehen darf.“ Da sie zudem in geringer Distanz zu einer Bundesstraße stehe, bedürfe sie überdies einer straßenrechtlichen Genehmigung oder zumindest der Zustimmung des LBM als zuständiger Behörde. Der LBM aber hatte die Schilder ja moniert und die Kreisverwaltung eingeschaltet: Sie seien geeignet, Autofahrer vom Verkehr abzulenken, so Rüttger. Deshalb sei im Bundesfernstraßengesetz auch eine Bauverbotszone von 20 Metern Abstand zur Bundesstraße definiert – die Schilder von Pro Ost stehen näher zur B 271. „Die Anlagen müssen weg“, bekräftigte der Kreisbaudezernent. Dem Verein werde eine Nachfrist gewährt. (psp)

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