Grünstadt Kostendeckung auf dem Gottesacker erhöht

Absolute Einigkeit demonstrierte der Ortsgemeinderat Wattenheim am Freitag auf seiner Sitzung in der Gemeindefesthalle. Alle drei Beschlüsse auf der Tagesordnung wurden einstimmig gefasst. Eine längere Diskussion gab es zur Anpassung der Friedhofsgebühren. Sie galten seit 2001 und erreichten zuletzt lediglich noch einen Kostendeckungsgrad von 33,42 Prozent. Die Vorgaben der Verwaltung für die neue Satzung wurden in Teilen modifiziert.

Ihnen lag eine Kalkulation auf der Basis der Ergebnisrechnungen der Jahre 2012, 2013 und 2014 zugrunde. Weshalb die Gebühren in Wattenheim relativ hoch sind, erläuterte Carmen Hochstein aus der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim: Es liege an den sehr langen Ruhezeiten von 40 Jahren. Diese ließen sich auch nicht einfach verkürzen, sagte sie auf eine Frage von Bernhard Korz (CDU), denn sie seien der Bodenbeschaffenheit geschuldet, die keine rasche Verwesung zulasse. Nun würden zumindest bei der Erdbestattung 54 Prozent der Aufwendungen gedeckt, informierte Bürgermeister Andreas Werle (SPD). Die Preise für die zunehmend nachgefragten Urnengräber wolle man aber bewusst nicht höher machen als in der Nachbarschaft, denn Wattenheimer sollten in ihrem Dorf beerdigt werden. Wie es um die Kostendeckung in anderen Orten stehe, wollte Korz wissen. „Das kann man nicht vergleichen, weil die Gegebenheiten überall unterschiedlich sind“, so Hochstein. So habe Carlsberg beispielsweise drei Friedhöfe und zwei Leichenhallen, manche Kommune erhebe Beiträge für den Grabaushub und so fort. Hartmut Armbrust (SPD) vertrat die Ansicht, dass die Menschen eigentlich das Recht haben sollten, „mietfrei“ ihre letzte Ruhe „in ein Mal zwei Meter Erde“ zu finden. Die neuen Gebühren gelten laut Werle ab 1. September. Gleich am 20. Juni, dem Folgetag der Ratssitzung, ist die überarbeitete Fassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in Kraft getreten. Nach der 35 Jahre alten Version wurden Verstöße inzwischen auf einer falschen Rechtsgrundlage geahndet. „Wenn wir weiterhin Bescheide auf der Grundlage der bisherigen Satzung verschicken würden, wären die nichtig“, verdeutlichte der Bürgermeister. Beigetreten ist die Ortsgemeinde nach einem einmütigen Beschluss ihres Dorfparlaments der Rahmenvereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz. Nach der Aufdeckung zahlreicher Fälle von sexuellem Missbrauch in pädagogischen Einrichtungen war das Sozialgesetzbuch VIII zum 23. Januar 2014 um den Paragrafen 72 a erweitert worden. Der Landkreis Bad Dürkheim arbeitet nicht mehr mit Organisationen, Vereinen und Gruppierungen zusammen, die der Rahmenvereinbarung nicht beigetreten sind. „Wenn wir als Ortsgemeinde Jugendveranstaltungen durchführen, sind wir durch den Beitritt auf der sicheren Seite“, so Werle. (abf)

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