Grünstadt Katholische Großpfarreien suchen Kandidaten

Am 10. und 11. Oktober werden im ganzen Bistum Speyer die Gremien für die neuen katholischen Großpfarreien gewählt. Im Leiningerland entsteht mit dem Mittelpunkt Grünstadt die zukünftige Großpfarrei St. Elisabeth, mit insgesamt sechs Gemeinden: Bockenheim, Boßweiler, Dirmstein, Grünstadt, Kirchheim-Bissersheim und Sausenheim-Neuleiningen.

Neben dem Pfarreirat werden auch Gemeindeausschuss und Verwaltungsrat gewählt. Der Pfarreirat löst die bisherigen Pfarrgemeinderäte ab. Inhaltlich wird sich nach Angaben der Pastoralreferentin Irina Manck an den Aufgaben nicht viel ändern. Gemeinsam mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeitern wird der Pfarreirat zuständig sein für Angelegenheiten des kirchlichen Lebens, die die gesamte Großpfarrei betreffen. Darüber hinaus sind die Ratsmitglieder dafür verantwortlich, ein pastorales Konzept zu erarbeiten sowie das Zusammenwachsen der neuen Pfarrei zu fördern, und zwar in enger Vernetzung mit den einzelnen Gemeinden. Die Wahl zum Pfarreirat findet nach Gemeinden getrennt statt: Grünstadt entsendet fünf, Dirmstein drei, Bockenheim sowie Sausenheim-Neuleiningen je zwei und Boßweiler sowie Kirchheim-Bissersheim je einen Vertreter in das Gremium. Darüber hinaus wählt jede der sechs Gemeinden einen eigenen Gemeindeausschuss. Die einzelnen Ausschüsse koordinieren das kirchliche Leben vor Ort und sind unter anderem für den karitativen Dienst zuständig. Wiederum gemeindeübergreifend wird der Verwaltungsrat gewählt. Im Gegensatz zu bisher wird es einen gemeinsamen Rat geben, der für die gesamte Pfarrei zuständig ist. Die sechs Gemeinden wählen jeweils zwei Vertreter. An dem Aufgabenbereich des Verwaltungsorgans ändert sich indes wenig: wie bisher wird er für alle personellen, räumlichen und finanziellen Entscheidungen zuständig sein. Er erstellt unter anderem auch den Haushaltsplan und die Jahresrechnung und entscheidet über Dienst- und Arbeitsverträge sowie Bau- und Grundstücksangelegenheiten. Kandidaten für den Pfarreirat und die Gemeindeausschüsse müssen mindestens 16 Jahre alt sein, für den Verwaltungsrat beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Darüber hinaus muss der Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Pfarrei liegen. Für den Pfarreirat und die Gemeindeausschüsse darf man aber auch dann kandidieren, wenn man zwar nicht in der Pfarrei wohnt, in ihr aber wichtige Aufgaben wahrnimmt. Kandidaten können sich für mehrere Gremien gleichzeitig bewerben, Ausnahme: die Gemeindeausschüsse. Jedes wahlberechtigte Pfarreimitglied kann Kandidaten vorschlagen. Es ist auch möglich, sich selbst vorzuschlagen. Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die in der Pfarrei seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz haben und bei der Wahl des Pfarreirates und der Gemeindeausschüsse mindestens 16 Jahre alt beziehungsweise gefirmt sind. Um den Verwaltungsrat wählen zu können, muss man volljährig sein. Info Kandidaten können bis zum 30. August vorgeschlagen werden. Dafür sollten möglichst die Formulare verwendet werden, die in allen Kirchen in der Pfarrei ausliegen. Es gibt sie auch in den Pfarrbüros in Grünstadt und Dirmstein. (red)

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