Grünstadt Investor soll auf Dachgauben verzichten

Auf diesem Gelände sollen die sechs Häuser gebaut werden.
Auf diesem Gelände sollen die sechs Häuser gebaut werden.

Ohne Gegenstimmen hat sich der Ortsbeirat Sausenheim am Montag im Sängerheim auf eine Empfehlung an den städtischen Planungsausschuss zu der Gestaltung der im Brückelweg vorgesehenen Doppelhäuser geeinigt. Genehmigt werden sollen Befreiungen von Vorgaben des Bebauungsplans, allerdings mit Bedingungen.

Die Dächer der Doppelhäuser sollen eine Neigung von 38 Grad haben, wie der stellvertretende Bauamtsleiter Dirk Theobald erläuterte. Im B-Plan sei 30 Grad festgeschrieben, weshalb der Investor eine Befreiung beantragt habe. Der Ausschuss für Stadtplanung, Umweltschutz und Landschaftspflege habe der Abweichung zugestimmt, erinnerte Theobald. Er schränkte ein: Die Befreiung sollte nur genehmigt werden, wenn der Bauherr im Gegenzug auf Giebelfenster verzichten würde. „Auf der West- und der Ostseite der Gebäude sind auf drei Ebenen Fenster geplant. Die Anwohner haben Sorge, dass man aus dem jeweils obersten in deren Gärten schauen könnte“, erklärte der Ingenieur. Vorgeschlagen sei, statt der Giebelfenster Dachgauben oder Dachflächenfenster auf der Süd- und Nordseite zuzulassen. Wolle sich der Investor darauf nicht einlassen, bestehe die Stadt auf der Dachneigung von 30 Grad. Dann seien die Häuser knapp neun Meter hoch, ergänzte Ortsvorsteher Gerd Walther (SPD). Bei einer Neigung von 38 Grad kämen sie auf zehn Meter. Ein Kniestock ist laut B-Plan nicht erlaubt. Sozialdemokrat Jörg Fruth meinte: „Wenn wir 38 Grad zulassen, fordern andere auch diese Abweichung vom Bebauungsplan. Das stört mich.“ Dieser Einwand ist laut Theobald berechtigt. Allerdings wies er darauf hin, dass es bei den relativ schmalen Gebäuden sinnvoll sei, auch einen Dachausbau zu ermöglichen, sodass eine komplette Familie Platz in den Doppelhaushälften finden könne. Walther sagte: „Eine Befreiung vom B-Plan ist immer eine Einzelfall-Entscheidung.“ Ein Nachbar habe sich bei ihm gemeldet und bemängelt, dass nach dem Abriss der auf der Grenze stehenden Scheune der Sichtschutz für seine Terrasse wegfalle, so der Ortsvorsteher weiter. Deshalb wurde in den Beschlussvorschlag aufgenommen, dass „entlang der Grundstücksgrenze zum benachbarten Anwesen eine zwei Meter hohe Mauer errichtet“ werden soll. Für das nördliche Doppelhaus wird auf Anregung von Walther ein Beschattungsgutachten erbeten. Darauf gibt es laut Theobald allerdings keinen Anspruch, solange die im Landesbaurecht festgelegten Abstände zu den benachbarten Grundstücken eingehalten werden, was hier der Fall sei.

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