Grünstadt „In der Muld“: Wer ist zuständig?

91-92383769.jpg

Klage über den Zustand ihrer Straße führen mehrere Anwohner in Tiefenthal. Sie bemängeln, dass bei der Erschließung der Straße „In der Muld“ vor rund 19 Jahren eine gepflasterte Fahrbahn gebaut wurde, die von Anfang an Mängel aufgewiesen habe. Der Unterbau sei für landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht ausgelegt und habe mittlerweile so starke Schäden, dass eine Sanierung nötig werde. Mit einem Brief, den fünf Eigentümer unterzeichnet haben, wurde die Gemeinde jetzt aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen.

Schon in den ersten Monaten nach dem Bau habe sich gezeigt, dass der Straßenbelag nachgebe, das Pflaster „In der Muld“ Schäden aufweise. Mittlerweile gebe auch eine Begrenzungsmauer, die direkt an der Straße steht, nach. Die Mauer sei älter als die Straße und nie als Abstützung für diese gedacht gewesen, schreiben die Anlieger. Das Pflaster habe sich verschoben, tiefe Spurrillen seien entstanden. Teilweise stünden Steine hoch. Auch durch Arbeiten von Telekommunikationsunternehmen sei der Straßenbelag weiter verschlechtert worden. Die Bewohner der Straße „In der Muld“ bemängeln zudem, dass „seitens der auftraggebenden Verwaltungsseite“ diese Schäden nicht innerhalb der Gewährleitungszeit moniert worden seien. „Wir Anwohner möchten, dass die Straße fachgerecht saniert wird und weisen vorsorglich darauf hin, dass die entstehenden Kosten nicht auf die Anwohner, auch nicht nach mehr als 20 Jahren, abgewälzt werden, da es die Verwaltung versäumt hat, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen“, heißt es in dem Brief weiter. Zwar sei die Gemeinde auch grundlegend der Meinung, dass „In der Muld“ eine Sanierung nötig wird, doch die rechtliche Lage und die Frage der Schuld sei erst noch zu klären, sagte Ortsbürgermeister Edwin Gaub dazu auf Anfrage. Deshalb holt sich die Gemeinde jetzt Rat beim Gemeinde- und Städtebund, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, mit dem Bauausschuss die Schäden zu begutachten und dabei auch ein Fachbüro zurate zu ziehen. „Das Problem ,In der Muld’ ist, dass die Gemeinde die Straßen überhaupt nicht gebaut hat“, erläutert Gaub. Vielmehr sei damals ein Bauunternehmen direkt von den Anliegern dafür bezahlt worden, die Straße herzustellen, Anliegerbeiträge an die Gemeinde seien nie geflossen. Deshalb müsse jetzt erst einmal geklärt werden, ob es sich bei einer heutigen Sanierung um einen Ausbau, oder um eine erstmalige Herstellung der Straße handele. Bei einem Ausbau – der genau wie die Erschließung in jedem Fall auf die Anlieger umgelegt werden müsste – stehe die Gemeinde in der Pflicht, mit 25 Prozent einen Anteil an der Straße zu finanzieren. Bei einer erstmaligen Erschließung wären es lediglich zehn Prozent. Gaub nimmt auch Stellung zu den am 20. Dezember 2003 im Abnahmeprotokoll der Straße aufgelistete „Schäden“, die von den Anliegern ebenfalls in ihrem Schreiben aufgeführt werden. „Damals standen die Schieber für die Wasserversorgung und den Kanal zu hoch, das wurde nachträglich korrigiert.“ Die Gemeinde sei grundsätzlich bereit, Abhilfe zu schaffen. Da die Anlieger aber selbst eine für sie günstige Variante beim Bau der Straße gewählt hätten, müsse erst geklärt werden, ob die Gemeinde heute in Haftung für diese damalige Entscheidung genommen werden könne, so der Ortsbürgermeister. |jös

x