Carlsberg Grundstücksbesitzer möchten für wiederkehrende Beiträge nicht aufkommen

Grundstücke im Innenbereich des Dorfes sind beitragspflichtig. Jedoch gibt es mittlerweile auch Menschen, die dauerhaft im Außen
Grundstücke im Innenbereich des Dorfes sind beitragspflichtig. Jedoch gibt es mittlerweile auch Menschen, die dauerhaft im Außenbereich wohnen.

75 Besitzer von Grundstücken in Carlsberg haben sich gegen die Zahlung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen gewehrt. 40 Widersprüche gingen zum Kreisrechtsausschuss, wo die meisten zurückgewiesen wurden.

Die Wurzel des Problems liegt jedoch in einer Carlsberger Besonderheit und an einer Stelle, wo nur ein Gericht für Klarheit sorgen kann. „Wir haben einfach in die Kiste gegriffen und einfach ein paar Widersprüche herausgenommen“, mit diesem nicht ganz ernst gemeinten Satz lässt Achim Martin, Vorsitzender des Bad Dürkheimer Kreisrechtsausschusses, durchscheinen, dass die Anzahl der Widersprüche aus Carlsberg ungewöhnlich hoch war. Wenn in den vergangenen Jahren in einer Gemeinde wiederkehrende Ausbaubeiträge eingeführt oder erstmals verlangt wurden, habe das dem Kreisrechtsausschuss meist Arbeit eingebracht – aber so viel wie im Carlsberger Fall dann doch nicht.

Die Anzahl liege in Carlsberg „zwar etwas höher als in den übrigen Ortsgemeinden“ der Verbandsgemeinde Leiningerland, teilt Joerg Schifferstein, Sprecher der Verbandsgemeindeverwaltung, auf Anfrage mit. Er schiebt aber gleich hinterher, dass 75 Widersprüche angesichts der Größe der Gemeinde und der ungewöhnlichen Art der Bebauung „durchaus im Rahmen“ lägen. Nach Angaben der Verwaltung haben dort 1179 Grundstücksbesitzer insgesamt 1343 Bescheide erhalten.

Änderung mit Aufnahme der neuen Satzung

2021 beschloss der Carlsberger Gemeinderat eine Satzung für wiederkehrende Ausbaubeiträge. Das musste er, weil Grundstücksbesitzer in Rheinland-Pfalz nur noch auf diese Art an den Kosten für die Erneuerung von Straßen, Gehwegen und sonstigen Verkehrsanlagen beteiligt werden sollen. Bei ihr müssen alle Besitzer innerhalb einer Abrechnungseinheit zahlen, wenn dort Straßen erneuert werden. In Carlsberg wurden zwei Abrechnungseinheiten festgelegt: Die eine umfasst Carlsberg und Hertlingshausen, die andere den Bereich Unterselighof.

2022 wurde erstmals Geld von den Grundstücksbesitzern verlangt: Vorausleistung für den Ausbau der Dorfstraße. Ein Jahr später bekamen sie Bescheide über die Beiträge, die sie für den Ausbau zahlen müssen. Von den 75 Widersprüchen, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingingen, hätten etwa 40 durch Stellungnahmen geklärt werden können, teilt Schifferstein auf Anfrage mit. 35 seien an den Kreisrechtsausschuss weitergeleitet worden.

Wie viel jeder Grundstücksbesitzer zahlen muss, hängt von der Größe des Grundstücks und von Faktoren wie etwa der Anzahl der zulässigen Geschosse und der Tiefe des Grundstücks ab. Wegen dieser Punkte und der Höhe des Anteils, den die Ortsgemeinde übernimmt, wird in vielen Orten Widerspruch eingelegt. Außerdem wollen sie oft nicht akzeptieren, dass Besitzer von Grundstücken, die vor nicht allzu langer Zeit einen einmaligen Ausbaubeitrag zahlen mussten, für einige Jahre von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen „verschont“ werden. Auch in einem Teil der Widersprüche aus Carlsberg geht es um diese Aspekte.

Menschen leben dauerhaft im Außenbereich

In dem Dorf gebe es aber noch ein paar „Besonderheiten“, deshalb sei die Umsetzung des Ausbaubeitrags dort am schwierigsten, sagt der zuständige Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung in den Verhandlungen des Kreisrechtsausschusses. „Die Bebauung ist sehr verzettelt, sodass es schwierig ist, zwischen Innen- und Außenbereich zu trennen“, umreißt Martin eine der Carlsberger Spezialitäten.

Beitragspflichtig sind nur Grundstücke im sogenannten Innenbereich, also innerhalb des Gebiets eines Bebauungsplans oder innerhalb der geschlossenen Bebauung. Allerdings gibt es in dem Dorf zwischen der Bebauung große unbebaute Flächen und die zusammenhängende Bebauung besteht teils nur aus wenigen Gebäuden. In den Widersprüchen wird beispielsweise kritisiert, dass die Besitzer des Margarethenhofs zahlen müssen, die Besitzer des Rahnenhofs aber nicht.

Eine weitere Carlsberger Spezialität ist, dass in der Vergangenheit Bebauung im Außenbereich zugelassen wurde. Obwohl das rechtlich nicht zulässig ist, wird akzeptiert, dass dort Menschen dauerhaft im Außenbereich wohnen. Kleinfrankreich wurde im Kreisrechtsausschuss mehrfach als Beispiel angeführt. Dazu komme, dass mehrere Straßen nie ordnungsgemäß hergestellt wurden, andere im Privatbesitz sind. Die Besitzer von Grundstücken an diesen Straßen sind ebenfalls nicht beitragspflichtig.

Drei Grundstückbesitzer reichen Klage ein

Insgesamt müsse etwa ein Drittel der Carlsberger Grundstücksbesitzer keine wiederkehrenden Ausbaubeiträge zahlen, das verstoße aber gegen den Gleichheitsgrundsatz, sagt ein Grundstücksbesitzer und Kommunalpolitiker, der Widerspruch eingelegt hat. Martin erwidert, dass einige der vorgetragenen Argumente nachvollziehbar sind. Der Kreisrechtsausschuss könne aber nur prüfen, ob bei der Erstellung der Beitragsbescheide die Vorgaben der Satzung eingehalten wurden.

Ob die Satzung selbst in Ordnung ist, das dürfe nur das Verwaltungsgericht bewerten. Es sei gut, dass drei Grundstücksbesitzer Klage eingelegt hätten und sich die Dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt mit den Carlsberger Ausbaubeiträgen beschäftigen wird. Denn nur so könne Klarheit entstehen.

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