Grünstadt Gemeinde übernimmt Kita

Die Gemeinde Neuleiningen wird Eigentümer der Kindertagesstätte im Ort und muss künftig für alle Kosten und den Unterhalt des Gebäudes aufkommen. Träger und zuständig für die Kinderbetreuung sowie für alle personellen und konzeptionellen Entscheidungen bleibt hingegen die katholische Kirche. Dem hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend zugestimmt.

Verabschiedet wurde eine Zweckvereinbarung, die zum Inhalt hat, dass die Gemeinde das Gebäude zum symbolischen Preis von einem Euro übernimmt. Weiterhin beteiligt am Unterhalt der Gebäude der Kindertagesstätte sind die Gemeinden Kleinkarlbach und Battenberg, die Kinder aus diesen Gemeinden werden ebenfalls in Neuleiningen betreut. Die Zweckvereinbarung regelt auch, dass sofern die katholische Kirche sich als Träger der Tagesstätte innerhalb der nächsten 30 Jahre zurückzieht, die Gemeinde dann für einen finanziellen Ausgleich für das Gebäude zu sorgen hat. Erst nach einem Rückzug nach einer Frist von 30 Jahren käme die Gemeinde kostenfrei an das Gebäude. Zahlen müsste sie jeweils den aktuellen Grundstückspreis an die Kirche. Auch an den Personalkosten ist die Gemeinde (wiederum gemäß Kinderanzahl zusammen mit Battenberg und Kleinkarlbach) mit 12,5 Prozent der Gesamtkosten beteiligt. 87,5 Prozent der Personalkosten trägt die Kirche, die dafür allerdings vom Land bezuschusst wird. Bei den Sachkosten für die Kita wird weiterhin der Verteilungsschlüssel 50 Prozent Kirche, 50 Prozent für die drei beteiligten Gemeinden angewendet. „Der Kindergarten bleibt Aufgabe der Kirche“, betonte Ortsbürgermeister Franz Adam (CDU) in der Sitzung. Hanns Gauck von der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland hob hervor, dass zähe Verhandlungen nötig gewesen seien, um den jetzt für die Gemeinde tragbaren Abschluss der Zweckvereinbarung zu erreichen. Zustimmen müssten dieser noch die Gemeinden Battenberg und Kleinkarlbach. Unzufrieden ist der Gemeinderat mit der Regelung, dass ein von der Verbandsgemeinde beauftragtes Unternehmen im Ort den Grabaushub übernehmen soll. Bislang habe dies stets der von den Hinterbliebenen beauftragte Bestatter in Absprache mit der Gemeinde übernommen. „Der Grabaushub liegt eigentlich in der Verantwortung der Gemeinde. Wir haben der Verbandsgemeinde seitens der Gemeinde Neuleiningen keinen Auftrag erteilt, für uns den Grabaushub auszuschreiben“, so Ortsbürgermeister Adam. Durch die Ausschreibung sei die Gemeinde jetzt aber an den Anbieter aus Gerolsheim, der den Zuschlag erhalten habe, gebunden. „Wenn wir jemand anderen Gräber ausheben lassen, dann kann uns dieser Anbieter auf Schadenersatz verklagen“, so Adam weiter. Im Gemeinderat herrschte die Auffassung, dass dies ein Eingriff in die privaten Belange der Hinterbliebenen darstelle. Unklar war den Räten auch, wie die Verbandsgemeinde ohne Auftrag des Ortsgemeinderats über den Kopf der Gemeinde hinweg eine Ausschreibung veranlassen konnte. Bis zu einer Klärung wurde deshalb eine Entscheidung über die Auftragsvergabe zurückgestellt.

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