Grünstadt Auch Flachdächer sind nun erlaubt

Das Wörtchen „generell“ bereitete dem Gemeinderat Obersülzen in seiner Sitzung am Dienstagabend Kopfzerbrechen. Da im Baugebiet „Hinter den Gärten“ im Teilbereich B generell Flachdachbebauung zugelassen ist, in den Arealen mit den Bezeichnungen A und C hingegen gemäß Bebauungsplan nicht, musste der Rat entscheiden, ob er grundsätzlich Flachdächer als Bauvariante ausschließen will.

In den Bereichen A und C galt bislang, dass eine Dachneigung von 30 bis 40 Prozent zulässig ist, Ausnahmen ließen nur Pultdächer zu. Die Verwaltung schlug dem Rat deshalb vor, den Bebauungsplan so zu ändern, dass eine Dachneigung von 0 bis 40 Grad zulässig sein soll. Robert Erb (SPD) lehnte die Änderung des Bebauungsplans ab. Er sprach sich dafür aus, auf Flachdächer zu verzichten und auch im Bereich B dafür die Zulassung zu streichen. Sabine Kutschke (CDU) befürchtete eine „schleichende Aufweichung“ des Bebauungsplans, wenn dieser immer wieder geändert werde. Erb und Kutschke enthielten sich bei der Abstimmung, der übrige Rat befürwortete den Verwaltungsvorschlag. Dieser sieht neben der Änderung bei der Dachneigung vor, dass Garagen und Carports außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden können. Das habe den Vorteil, dass die Bauherren dann die Garagen länger und im Grundstück zurückversetzt bauen können, um weitere Stellflächen auf ihren Grundstücken zu schaffen, führte Ortsbürgermeister Andreas Lehmann (SPD) aus. Bereits jetzt müsse bei Garagen ein Abstand von mindestens fünf Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten werden, um sicherzustellen, dass auf dem Bauplatz ein zweiter Stellplatz entsteht. Lehmann informierte, dass Bauwillige die im Baugebiet maximal zulässige Traufhöhe von acht Metern ändern lassen wollen, um 8,50 Meter zu erreichen und so eine höhere Bauweise und zusätzliche Nutzung der Baufenster zu ermöglichen. Nachgefragt wurde aus dem Rat, wie weit die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Ortsdurchfahrt gediehen sei. Nachdem zum Jahresbeginn bekanntgeworden war, dass das Land die Geschwindigkeitsreduzierung in Ortsdurchfahrten – vor allem in der Südpfalz, wo mehrere Gemeinden dies fordern – zulassen will, war auch in Obersülzen diese Änderung angestrebt worden. Der zuständige Landesbetrieb Mobilität in Speyer verweise stets an die übergeordnete Behörde in Koblenz, die sich bislang nicht geäußert habe, hieß es. Ortsbürgermeister Andreas Lehmann will erneut nachhaken. Probleme gibt es derzeit in der Zufahrt zur Stumpfwaldstraße im neuen Baugebiet. Dort werde trotz Verbots wild geparkt, wurde kritisiert. „Das sind meines Wissens nach Bauarbeiter, die in der Hauptstraße tätig sind“, so Lehmann, der die Fahrer zunächst ansprechen will, bevor das Ordnungsamt tätig wird. Ähnliche Probleme gibt es an der Ausfahrt des Karlbacher Wegs. Dort parken Anlieger aus benachbarten Wohnhäusern. Es habe bereits einen Unfall gegeben, sagte Lehmann auf Nachfrage aus dem Rat. Kontrollen und die Anordnung eines Parkverbots in diesem Bereich sollen Abhilfe schaffen. Breit debattiert wurde die geplante Bepflanzung der Ortsdurchfahrt mit Bäumen. Diese könne erst im Herbst erfolgen, informierte die Beigeordnete Sabine Kutschke. Zwar war sich der Rat einig darüber, an der Bepflanzung festzuhalten. Allerdings wurde eingewandt, dass es im Ort Stellen gibt, an denen bereits mehrfach Bäume gepflanzt worden waren, diese aber jeweils nicht angewachsen seien. Solche Stellen sollten in Zukunft nicht mehr mit Bäumen bepflanzt werden. Außerdem will der Rat soweit möglich auf Wünsche der Anlieger eingehen. (jös)

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