Frankenthal Was der Bund zum Artenschutz sagt

Wer vorsätzlich Tiere einer „streng geschützten Art“ während der Fortpflanzung oder der Aufzucht von Nachwuchs erheblich stört, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. So bestimmt es das Bundesnaturschutzgesetz. Dieselbe Strafandrohung gilt, wenn „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ solcher Tiere beschädigt oder zerstört werden. Bei fahrlässigem Handeln drohen den Verantwortlichen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Welche Arten als „streng geschützt“ gelten, ist in der Bundesartenschutzverordnung aufgelistet. Dazu gehört der Flussregenpfeifer ebenso wie die Kiebitz, der auch im Industriegebiet Am Römig vorkommt. Einen umfassenden Überblick zum Thema bietet eine Online-Datenbank des Bundesamts für Naturschutz in Bonn: das Wissenschaftliche Informationssystem zum internationalen Artenschutz (Wisia online), erreichbar über www.wisia.de. (spi)

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